Wenn ein Unbekannter mit einem Schlüssel das Auto zerkratzt, ist der Ärger groß. Welche Versicherung zahlt für solche Vandalismus-Schäden am Auto? Hier gibt es die Antwort.

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Wer Kratzer an seinem Auto entdeckt, kann den Verursacher oft nicht mehr ausfindig machen. Wer haftet dann für den Schaden? Wie viel zahlt die Versicherung?

Wann muss man selbst für Schäden aufkommen?

Natürlich haftet in erster Linie der Verursacher. Wenn dieser nicht mehr festzustellen ist, können sich Geschädigte an ihre Autoversicherung wenden. Betroffene müssen zuvor eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wer nur über die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt, muss solche Schäden aus eigener Tasche zahlen, wenn sich der Verursacher nicht ermitteln lässt.

Unterschiede zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung tritt in Fällen ein, wenn zum Beispiel Böller das Fahrzeug ramponiert haben, es in Brand gesetzt oder es gar durch eine Explosion beschädigt wurde. Auch eingeschlagene Scheiben sind in der Regel ein Fall für die Teilkasko. Oft werden aber nicht nur die Fenster, sondern auch zerschlagene Abdeckungen von Scheinwerfern und Rückleuchten ersetzt.

Eine Vollkaskoversicherung zahlt mutwillig herbeigeführte Beschädigungen wie zerkratzten Lack, zerstochene Reifen oder Schäden durch Steinwürfe.

Wichtig zu wissen: Während sich Teilkaskoschäden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirken, tun das Schäden in der Vollkasko schon. Und die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung müssen Autobesitzer im Regulierungsfall immer kalkulieren.

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Was tun, wenn man Vandalismus bemerkt?

Nachdem Betroffene den Schaden bemerkt haben, sollten sie ihn fotografieren, im Idealfall aus verschiedenen Perspektiven. Am besten sollten sie dann gleich den Versicherer anrufen und mit ihm das weitere Vorgehen abgleichen, rät der GDV.

Vandalismus-Schäden sollten Betroffene auch der Polizei melden. Das gelte laut Versicherungsvertrag auch für Brandschäden ab einer gewissen Höhe. (dpa/tmn/tae)

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