Ob aufgrund eines besseren Leistungspaketes oder attraktiveren Preises – Gründe, warum Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen möchten, gibt es einige. So gelingt Ihnen der Wechsel reibungslos.
Viele Kfz-Versicherungen laufen mit dem Kalenderjahr. Entsprechend liegt der Stichtag für eine etwaige Kündigung am 30. November. Andere Versicherer versuchen, mit diesem Kündigungsdatum offensiv neue Kunden von der Konkurrenz zu gewinnen. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Vertrag auch über ein Zeitjahr abgeschlossen sein kann, beispielsweise von Anfang Mai bis Ende April. Der Stichtag wäre dann der 31. März. Allgemein gilt: Die Kündigungsfrist beträgt immer einen Monat.
Versicherung kündigen: Klare Betreffzeile wählen
Wenn Sie den Versicherer wechseln möchten, dann formulieren Sie ein Schreiben mit klarer Betreffzeile ("Kündigung der Kfz-Versicherung") und der Bitte, um eine Bestätigung. Der Brief muss, neben einem Kontakt, Ihre Versicherungsscheinnummer und das amtliche Kfz-Kennzeichen enthalten. Vergessen Sie nicht, den Grund anzugeben, wie zum Beispiel: "Fristgerechte Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres". Am Ende versehen Sie den Text mit Datum und Unterschrift.
Wie der Kunde eine Kündigung erwünscht, lässt sich den allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen. Von einem Schreiben via E-Mail ist allerdings abzuraten. Sollte es zu Unstimmigkeiten mit dem ehemaligen Vertragspartner kommen, lässt es sich nicht beweisen, dass die elektronische Post angekommen ist. Juristen wissen: Eine abgespeicherte Kopie wird nicht als Beweis anerkannt. Um auf Nummer sicher zu gehen, verschicken Sie den Brief am besten als Einschreiben mit Rückschein. Wichtig: Relevant für den Stichtag ist nicht der Poststempel, sondern wann der Brief bei der Versicherung eingegangen ist. Schieben Sie den Versicherungswechsel daher, wenn möglich, nicht auf den letzten Drücker.
Überschneidungen der Laufzeiten vermeiden
Beachten Sie, die alte Kfz-Versicherung erst zu kündigen, wenn die Tinte unter dem Vertrag der neuen Police getrocknet ist. Denn Versicherer haben die Möglichkeit, einen Antrag für die Teil- und Vollkaskoversicherung abzulehnen. Versuchen Sie aber darauf zu achten, Überschneidungen der Laufzeiten zu vermeiden. Andernfalls würde der Sparfaktor durch doppelte Beitragszahlungen sinken. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.