In Deutschland gelten ab sofort härter Strafen für Vergehen im Straßenverkehr: Die Bußgelder werden gleich für mehrere Verkehrssünden erhöht, darunter das Telefonieren am Steuer und das Blockieren einer Rettungsgasse. Aber auch Gesichtsverhüllungen stellen ab sofort einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar.
Der Gesetzgeber greift durch: Zumindest wenn es um die Geldstrafen für Verkehrssünder geht, wird künftig weniger gekleckert. Die Erhöhungen der Bußgelder in vielen Bereichen sind jedoch vor allem eine Reaktion auf Erkenntnisse aus der Unfallforschung und Erfahrungen von Rettungskräften. Während vor einigen Jahren noch zu schnelles Fahren und der Konsum von Alkohol und Drogen zu den Hauptunfallursachen auf deutschen Straßen gehörte, ist es heute in besonders vielen Fällen die Ablenkung durch technische Geräte.
Hohe Bußgelder: Das Handy am Steuer ist kein Kavaliersdelikt mehr
So wird das Hantieren mit Smartphone, Tablet, Laptop und Co. hinter dem Steuer künftig deutlich härter bestraft: Für Verstöße werden jetzt 100 Euro statt der bisherigen 60 Euro fällig, weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Wem nachgewiesen wird, dass ein Unfall durch die Handy-Ablenkung entstanden ist, muss mit 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Auch Fahrradfahrer, die mit dem Mobilgerät in der Hand erwischt werden, zahlen ab sofort 55 Euro statt 25 Euro.
Harte Strafen für das Blockieren der Rettungsgasse
Eine Verzehnfachung des Bußgeldes hat der Gesetzgeber für Autofahrer vorgesehen, die auf der Autobahn keine Rettungsgasse bilden, wenn es sich staut: Aus schlanken 20 Euro werden ab sofort 200 Euro. Im schwersten Fall – wenn etwa trotz offensichtlichen Blockierens kein Platz für das Rettungsfahrzeug gemacht wird – werden 320 Euro fällig, verbunden mit einem Monat Fahrverbot. Darauf zielt auch das generelle Bußgeld in Höhe von 240 Euro ab, wenn Autofahrer Einsatzwagen von Polizei und Rettungsdiensten nicht sofort einen freien Weg verschaffen. Es ist dabei unerheblich, ob man sich dabei in einer Rettungsgasse befindet oder nicht.
Gesichtsverhüllungen im Straßenverkehr künftig strafbar
Neu im Gesetzestext ist, dass beim Führen eines Fahrzeugs das Gesicht erkennbar sein muss. Dieses "Gesichtsverhüllungsverbot" sieht bei Missachten Bußgelder von mindestens 60 Euro vor. Motorradfahrer, die zum Schutz ihres Körpers einen Helm tragen, sind von der neuen Regelung ausgenommen.
Das bereits im Oktober in Kraft getretene Gesetz für illegale Straßenrennen sieht außerdem vor, dass Teilnehmer oder Organisatoren von derartigen Wettbewerben mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können. Das Höchstmaß sieht sogar zehn Jahre vor, wenn die Rennteilnehmer Verletzte oder sogar Tote zu verschulden haben. Bestraft wird schon der Versuch, ein illegales Straßenrennen zu organisieren. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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