Für den Fragenkatalog der Theorie-Prüfung wurden zum Stichtag insgesamt 61 Fragen überarbeitet oder neue aufgenommen. So gibt es zum Beispiel 25 neuen Fragen zur Führerscheinklasse B oder neun neue Fragen zum generellen Grundwissen. Eine Auswahl von 15 neuen bzw. überarbeiteten Fragen sehen Sie in unserer Fotoshow.
Die weiteren Neuerung:
- 6 neue Fragen im Mofa-Grundwissen
- 33 neue Fragen in Klasse A
- 18 neue Fragen in Klasse AM
- 8 neue Fragen in Klasse C
- 6 neue Fragen in Klasse D
- 5 neue Fragen in den Klassen L und T
- 5 neue Fragen im Mofa-Zusatzwissen
Die neuen Fragen gelten ab dem Stichtag für die theoretische Führerscheinprüfung. Fahrschüler, die über eine Lern-Software oder eine -App für die Führerscheinprüfung büffeln, sollte hier eine Aktualisierung durchführen.
So viele Fehler dürfen Sie machen
Für das Bestehen der Theorieprüfung, abhängig von der Führerscheinkategorie, ist die Beantwortung von 20 bis 40 Multiple-Choice-Fragen erforderlich. Die zulässige Fehlerpunktzahl, um erfolgreich zu sein, variiert zwischen sechs und zehn. Es ist zu beachten, dass nicht alle Fragen den gleichen Schwierigkeitsgrad aufweisen, was sich in den Fehlerpunkten widerspiegelt, die von zwei bis fünf reichen können.
- Im Fall der Führerscheinklasse B müssen Prüflinge 30 Fragen bearbeiten und dürfen bis zu zehn Fehlerpunkte sammeln. Allerdings ist es nur erlaubt, eine Frage, die mit fünf Fehlerpunkten bewertet ist, falsch zu beantworten.
- Diese Regelung findet ebenso Anwendung auf die Motorradklassen AM, A, A1, A2 sowie auf die Erweiterung zur Klasse C1.
- Bei einer Erweiterung auf die Lkw-Klasse C sind 37 Fragen zu lösen, während für die Bus-Klasse D 40 Fragen gestellt werden. Auch hier liegt die Höchstgrenze bei zehn Fehlerpunkten, allerdings mit der Ausnahme, dass nicht zwei Fragen, die jeweils mit fünf Punkten bewertet sind, falsch beantwortet werden dürfen.
Nach erfolgreichem Bestehen der Theorieprüfung steht den Kandidaten ein Zeitraum von zwölf Monaten zur Verfügung, um auch die praktische Prüfung zu absolvieren. Sollte dies nicht innerhalb dieses Zeitrahmens gelingen, verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit. In einem solchen Fall besteht die einzige Option darin, bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zu stellen. Dabei wird der spezifische Einzelfall genau betrachtet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Ausnahmegenehmigung. © auto motor und sport
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