Ohne Autofahren leben – für viele schlicht undenkbar. Der Führerschein-Entzug auf Lebenszeit ist eine der härtesten Strafen. Wir erklären, warum sie eigentlich Fahrerlaubnis-Entzug heißt und wann sie droht.
Die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis verwendet der Volksmund synonym, obwohl sie juristisch verschiedene Bedeutungen haben. Die Fahrerlaubnis berechtigt den Inhaber zum Führen bestimmter Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Der Führerschein ist hingegen eine Urkunde, die zum Nachweis darüber dient, dass der Inhaber eine Fahrerlaubnis hat. Ein reiner Führerschein-Entzug ist mit einem oft zeitlich begrenzten Fahrverbot verbunden, während der Entzug der Fahrerlaubnis den Entfall der Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen bedeutet. Natürlich verliert hierbei der Autofahrer ebenfalls seinen Führerschein – die Fahrerlaubnis, auf die sich der Führerschein bezieht, gibt es dann aber eben auch nicht mehr.
Harte Sanktion mit weitreichenden Folgen
Anders als ein zeitlich befristetes Fahrverbot bedeutet diese Maßnahme, dass Betroffene nie wieder ein Fahrzeug führen dürfen. Der Staat greift damit massiv in die persönliche Freiheit ein – eine Konsequenz, die nur in extremen Ausnahmefällen verhängt wird. Der lebenslange Fahrerlaubnis-Entzug ist in Deutschland klar im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Gemäß Paragraf § 69 StGB kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn jemand eine Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begeht oder durch sein Verhalten im Straßenverkehr zeigt, dass er als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen gilt. Paragraf § 69a StGB erlaubt es dem Gericht, eine sogenannte Sperrfrist zu verhängen – den Zeitraum, in dem keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden darf. Diese Sperrfrist kann in besonders schweren Fällen auf Lebenszeit festgelegt werden. Der Entzug dient nicht nur als Strafe, sondern soll die Allgemeinheit vor gefährlichen Verkehrsteilnehmern schützen. Doch welche Vergehen können zu dieser drastischen Maßnahme führen?
Die häufigsten Gründe für einen Fahrerlaubnis-Entzug auf Lebenszeit
1. Trunkenheit am Steuer (§ 316 StVG) Alkohol und Drogen sind eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle. Wer mehrfach unter Einfluss solcher Substanzen am Steuer erwischt wird, zeigt nicht nur mangelnde Einsicht, sondern gefährdet auch dauerhaft andere. In Fällen von hohen Promillewerten oder wiederholten Verstößen wird die Fahrerlaubnis oft endgültig entzogen.
2. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) Bewusst rücksichtsloses Verhalten wie Geisterfahrten, Fahren über rote Ampeln oder das Ignorieren von Vorfahrtsregeln kann als Gefährdung eingestuft werden. Gerade bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit droht hier der Entzug der Fahrerlaubnis.
3. Tötung oder schwere Verletzung durch grobe Fahrlässigkeit (§ 222 StGB) Wenn durch rücksichtsloses Verhalten Menschen zu Schaden kommen, sind die Konsequenzen schwerwiegend. Raserei, Fahren unter Drogen oder Alkohol sowie andere grobe Verstöße, die zu tödlichen Unfällen führen, können zu lebenslangem Entzug der Fahrerlaubnis führen.
4. Das unerlaubte Entfernen von einem Unfallort (§ 142 StVG) Wer sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt, und bei dem Unfall sind Menschen gestorben oder haben schwere Verletzungen erlitten, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
5. Fahren trotz Sperrfrist (§ 21 StVG) Wer ein bestehendes Fahrverbot missachtet, zeigt offen, dass er sich nicht an rechtliche Vorgaben hält. Dies kann das Gericht dazu veranlassen, die Fahrerlaubnis endgültig zu entziehen.
6. Illegale Straßenrennen (§ 315d StGB) Die Teilnahme an Rennen im öffentlichen Straßenverkehr ist eine der gefährlichsten Formen der Missachtung von Verkehrsregeln – und darauf reagieren deutsche Gerichte besonders empfindlich. Insbesondere, wenn Teilnehmer solcher Rennen Unfälle verursachen, kann die Fahrerlaubnis für immer weg sein.
Das Berliner Raser-Urteil
Ein Fall aus Berlin zeigt, wie drastisch die Konsequenzen ausfallen können. Im Jahr 2016 lieferten sich zwei junge Männer ein illegales Straßenrennen auf dem Kurfürstendamm. Dabei erreichten sie in der Innenstadt Geschwindigkeiten von bis zu 170 km/h. Die Fahrer missachteten mehrere rote Ampeln und rasten durch enge Straßen, ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Das Rennen endete in einer Katastrophe, als einer der Fahrer mit dem Jeep eines unbeteiligten Mannes kollidierte. Der 69-jährige Fahrer des Jeeps starb noch am Unfallort. Die beiden Raser wurden später wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Berliner Landgericht begründete dies mit der "vorsätzlichen Inkaufnahme des Todes anderer Verkehrsteilnehmer". Zudem wurde ihnen die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen – ein Urteil, das auch vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde. Dieser Fall markiert einen Wendepunkt in der deutschen Rechtsprechung, da illegale Straßenrennen erstmals so hart bestraft wurden.
Rechtliche und persönliche Konsequenzen
Der lebenslange Fahrerlaubnis-Entzug hat weitreichende Folgen:
- Berufliche Einschränkungen: Viele Arbeitsstellen erfordern Mobilität, insbesondere in ländlichen Regionen. Ohne Fahrerlaubnis wird die Jobsuche schwierig.
- Einschränkungen der persönlichen Freiheit: Einkäufe, Arztbesuche oder Freizeitaktivitäten können mancherorts ohne Auto eine logistische Herausforderung sein.
- Soziale Isolation: Vor allem in Gebieten mit schlechter öffentlicher Verkehrsanbindung kann der Verlust der Fahrerlaubnis zu Isolation führen.
Doch der Entzug ist kein endgültiges Urteil. Betroffene können unter bestimmten Umständen eine Wiedererlangung der Fahrerlaubnis beantragen. Dafür müssen sie jedoch nachweisen, dass sich ihre persönliche Eignung grundlegend verbessert hat. Zum Beispiel durch den erfolgreichen Abschluss einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und einen einwandfreien Lebenswandel über mehrere Jahre hinweg. © auto motor und sport
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