Kopfhörer und Ohrstöpsel zum Musikhören sind immer häufiger im Straßenverkehr zu sehen. Vor allem Radfahrer und Fußgänger lassen sich von Musik ablenken oder telefonieren auf diese Weise per Headset. Doch Experten warnen, dass dadurch die Unfallgefahr im Straßenverkehr steigt. Hier erfahren Sie, worauf Sie im Verkehr achten müssen.
Es gebe keine Statistiken darüber, wie viele Menschen aufgrund lauter Musik über Kopfhörer in einen Unfall verwickelt werden, teilt die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) mit. Dennoch: "Leider müssen wir in den Unfallkliniken immer wieder Verletzte und Schwerverletzte versorgen, die wichtige Signale überhört haben und dann verunglückt sind", sagt Prof. Reinhard Hoffmann, Generalsekretär der DGU.
Unnötiges Unfallrisiko
"Sehen und Hören sind die wichtigsten Wahrnehmungssinne im Straßenverkehr. Durch das Musikhören können jedoch wichtige Warnsignale nicht wahrgenommen werden – ein unnötiges Unfallrisiko für die Verkehrsteilnehmer", sagt Prof. Hoffmann. Am besten wäre es, wenn Verkehrsteilnehmer daher ganz auf Kopfhörer oder Ohrstöpsel verzichten.
Achtung vor Elektroautos
Hupen, Klingeln und Fahrzeuggeräusche sind wichtige Warnsignale im Straßenverkehr. "Hört ein Verkehrsteilnehmer diese akustischen Signale nicht, kann das zu unvorhersehbaren Handlungen wie beispielsweise dem plötzlichen Queren einer Straße führen und somit schnell zu einer gefahrenvollen Situation werden", erklärt der DGU-Generalsekretär. Elektroautos bergen eine besondere Gefahr, weil deren Motor schon ohne Kopfhörer kaum zu hören ist.
Was sagt der Gesetzgeber?
In Paragraf 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es, dass ein Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und das Gehör nicht beeinträchtigt werden. Also sollten Sie auch im Auto ohne Kopfhörer das Radio nie zu sehr aufdrehen. Ein Headset zum freien Telefonieren während der Autofahrt ist ebenso mit Vorsicht zu verwenden. Da das Headset eng am Ohr anliegt, besteht die Gefahr, dass Sie andere Geräusche nicht mehr richtig wahrnehmen können.
Mindestens ein Ohr frei
Laut DGU sind Kopfhörer beim Fahrradfahren verboten beziehungsweise nur dann erlaubt, wenn die akustische Wahrnehmung nur ganz unwesentlich beeinträchtigt ist. Wenn Sie mit einem Ohr alles gut wahrnehmen können, ist es aber gestattet, einen Ohrstöpsel im anderen Ohr zu tragen.
Fußgänger besonders gefährdet
Vor allem Fußgänger und Jogger tragen häufig Kopfhörer oder Ohrstöpsel. Dabei sind sie im Straßenverkehr die Schwächsten und bringen sich durch lautes Musikhören oft unnötig in Gefahr. Gesetzliche Einschränkungen für das Tragen von Kopfhörern gibt es für zwar Fußgänger nicht. Die Unfallchirurgen von der DGU raten aber, ganz auf Ohrstöpsel oder Kopfhörer im Straßenverkehr zu verzichten. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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