Der erste Nachtfrost kündigt den Winter an. Jetzt müssen nicht nur die Winterreifen drauf, sondern auch Frostschutz und Eiskratzer gehören zum Alltag. Mit einigen Vorkehrungen verhindern Sie, dass Ihr Auto beim ersten Frost Schaden nimmt. Dabei sollten Sie darauf achten, bestimmte Fehler zu vermeiden - denn die können sogar mit Bußgeld belegt werden.
Die frostigen Temperaturen im Winter sind für Autos eine Herausforderung: Sie belasten zum Beispiel die Batterie und die Dichtungen. Auch für die Fahrer bedeutet Frost einen Mehraufwand, denn Scheiben müssen freigekratzt und das Fahrzeug winterfest gemacht werden, damit es keinen Schaden nimmt.
Batterie als Schwachpunkt
Batterien waren im Jahr 2018 laut ADAC die häufigste Ursache für Pannen. Sie sind besonders bei kalten Temperaturen der große Schwachpunkt von Autos. Ob eine Batterie angeschlagen ist, können Autofahrer selbst frühzeitig erkennen. Wenn der Motor etwa nicht sofort anspringt, sondern länger dreht, spricht das für eine schwächelnde Batterie. Auch Aussetzer des Autoradios beim Kaltstart oder eine deutlich längere Dauer bis zum Erwärmen der Heizung sind Hinweise.
Wenn die Kapazität der Batterie bereits zu niedrig ist, führt kein Weg an einer Neuanschaffung vorbei. Eine zu große Belastung können Autofahrer im Vorfeld aber etwa dadurch vermeiden, dass sie das Auto bei Kurzstrecken stehen lassen - bei diesen lädt die Batterie nicht ausreichend nach. Sitzheizungen gelten zudem als Batteriekiller. Der TÜV Thüringen rät, die Batterie bei längerem Stillstand auszubauen. Dies könne auch über Nacht sinnvoll sein.
Frostschutz für das Kühlsystem
Frostschutz im Kühlsystem und in der Scheibenwaschanlage sollte spätestens jetzt jedes Auto ausreichend haben. So verhindert der Fahrzeughalter, dass die Flüssigkeit im Kühlsystem einfriert.
Um bei einer nächtlichen Panne nicht lange ungeschützt in der Kälte zu stehen, sollten Fahrer außerdem vorsichtshalber Wolldecken ins Auto legen.
Vereiste Fenster und Türen
Türen sollten nun ebenfalls gepflegt werden. Mit einem Silikonspray oder Talkum kann verhindert werden, dass die Gummis so stark anfrieren, dass sich die Türen nicht mehr öffnen lassen oder die Dichtungen beschädigt werden.
Vereiste Fenster freizukratzen ist zwingend erforderlich. Dabei reicht es aber nicht, einen Sehschlitz in der Frontscheibe zum Losfahren zu kratzen. Wer so von der Polizei erwischt wird, bekommt ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro.
Neben der Frontscheibe müssen auch die Heckscheibe und die Seitenscheiben frei sein. Ein Eiskratzer muss deshalb bereit liegen, alternativ kann ein Enteisungsspray helfen. Wer es sich etwas einfacher machen möchte, kann sich auch eine Frostschutzmatte für die Front- und Heckscheibe anschaffen, die dafür sorgt, dass die Scheiben über Nacht eisfrei bleiben.
Den Motor vor der Fahrt warmlaufen zu lassen ist nicht nur ökologisch schädlich - es ist auch strafbar. Wer dabei erwischt wird, muss zehn Euro Bußgeld zahlen. Technisch ist das Warmlaufenlassen ebenfalls wenig sinnvoll. Im Leerlauf braucht der Motor bis zu eine halbe Stunde, um seine optimale Betriebstemperatur zu erreichen. Wem es im Auto zu frostig ist, sollte lieber über die Nachrüstung einer Standheizung nachdenken. (awa/afp)
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