Wer beruflich mit einem E-Auto oder einem Hybrid unterwegs ist, spart Geld. Denn dadurch bekommt man Steuervorteile und auch der Arbeitgeber zieht einen Vorteil aus der Investition.

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Wer ein dienstliches E-Auto privat nutzt, muss seit Jahresbeginn statt 0,5 Prozent nur noch 0,25 Prozent vom Bruttolistenpreis als geldwerten Vorteil versteuern.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

"Die Neuregelung gilt aber nur für reine Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge, deren Bruttolistenneupreis einen Wert von 40 000 Euro nicht überschreitet", sagt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Weitere Voraussetzung: Das Fahrzeug wurde frühestens im Jahr 2019 angeschafft.

Für Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem höheren Bruttolistenneupreis als 40.000 Euro bleibt der zu versteuernde geldwerte Vorteil bei 0,5 Prozent. Gleiches gilt für Hybridfahrzeuge. Diese dürfen für den Steuervorteil zudem maximal einen CO2-Ausstoß von 50 Gramm je Kilometer haben oder mit rein elektrischem Antrieb wenigstens 40 Kilometer zurücklegen können. "Das könnte für einige größere schwere Hybrid-SUVs schwierig werden", erklärt Nöll.

Vorteile für Arbeitnehmer und -geber

Wenn sich Arbeitnehmer ein neues Dienstfahrzeug aussuchen dürfen, sollten sie diese Eckdaten im Blick haben, um von der Begünstigung für E-Autos profitieren zu können. Die Arbeitgeber sparen Sozialversicherungsbeiträge, wenn sie dem Arbeitnehmer solche begünstigten Fahrzeuge als Dienstwagen zur Verfügung stellen und bei diesem die relevanten Beitragsbemessungsgrenzen noch nicht überschritten wurden. (dpa/sob)

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