Bei vielen Autofahrer hat sich eine gefährliche Gewohnheit eingeschlichen: Der Blinker gerät regelrecht in Vergessenheit, zum Ärger anderer Verkehrsteilnehmer. Egal ob vergessen oder absichtlich nicht genutzt - nicht zu blinken erhöht das Unfallrisiko und kostet ein Verwarngeld, wenn Sie erwischt werden. So setzten Sie den Fahrtrichtungsanzeiger richtig ein.
Blinken ist die einzige Möglichkeit im Straßenverkehr, anderen Verkehrsteilnehmern die eigene Absicht mitzuteilen. Wer darauf verzichtet, bringt nicht nur den Verkehr ins Stocken, er riskiert auch folgenschwere Unfälle. Da die Nutzung des Fahrtrichtungsanzeigers in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgeschrieben ist, ahndet die Polizei eine Missachtung des Gebots mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Das scheint viele Autofahrer aber nicht genug abzuschrecken: Laut einer ADAC-Studie von 2008 setzen nur zwei Drittel der Autofahrer den Blinker immer dann, wenn es die StVO vorschreibt.
Diese Situationen erfordern das Blinken
Beim Überholen, Abbiegen, Passieren von Hindernissen, Wechseln des Fahrstreifens oder Ausfahren aus dem Kreisverkehr muss geblinkt werden - das sollte allen Autofahrern bekannt sein. Zusammengefasst ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers bei jedem Fahrtrichtungs-, Fahrspur- oder Fahrstreifenwechsel erforderlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden oder nicht. So sollten Sie auch in der Nacht oder bei ruhigem Verkehr nicht auf das Blinken verzichten - es könnte zur Gewohnheit werden.
Tipp: Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig anzeigen
Um den Verkehrsfluss nicht zu stören, sollten Sie den Fahrtrichtungsanzeiger immer so früh wie möglich und so spät wie nötig betätigen. Blinken Sie zu früh, könnte das zu Missverständnissen führen - beispielsweise dann, wenn mehrere Abbiegemöglichkeiten gegeben sind. Dennoch sollten Sie so rechtzeitig blinken, dass Ihr eingeleiteter Abbiege- oder Überholvorgang andere Verkehrsteilnehmer nicht überrascht.
Das ist beim Kreisverkehr zu beachten
Damit der Verkehrsfluss in einem Kreisverkehr nicht behindert wird, gilt es, vor der zu nehmenden Ausfahrt rechts zu blinken. Nur auf diese Weise weiß ein entgegenkommender Autofahrer, dass er schon in den Kreisverkehr einfahren kann. Bei der Einfahrt hingegen ist das Blinken sogar verboten, denn es könnte zu Missverständnissen führen.
Blinken schafft kein Recht auf freie Fahrt
Beachten Sie des Weiteren: Dass Sie Ihre Absicht per Fahrtrichtungsanzeiger kundtun, verschafft kein Recht auf freie Fahrt. Insbesondere bei Überholvorgängen und Spurwechseln sollten Sie sich immer per Schulterblick vergewissern, dass die Situation das Verlassen der eigenen Fahrspur auch zulässt. Dasselbe gilt für das Wiedereinscheren nach einem Überholvorgang. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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