Ein Bus schaltet vor Ihnen die Warnblinkanlage ein und fährt in die Haltebucht. Sie sind nicht sicher, ob Sie überholen dürfen? Wann es erlaubt ist und wann Ihnen ein Bußgeld droht.

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Fährt ein Bus auf eine Haltestelle zu, blinkt er meist. Entweder rechts - oder er schaltet die Warnblinkanlage ein. Dass nachfolgende Autofahrerinnen und Radfahrer oft nicht wissen, wie sie sich nun zu verhalten haben, führt laut der Prüforganisation Dekra immer wieder zu gefährlichen Situationen.

Deshalb sollte man in der Nähe von Bushaltestellen generell lieber langsamer unterwegs und stets bremsbereit sein, rät Thomas Gut. Es sei jederzeit mit Fußgängern auf der Fahrbahn zu rechnen, sagt der Unfallsachverständige.

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In der Straßenverkehrs-Ordnung heißt es sinngemäß:

Stehende Busse oder Straßenbahnen darf man generell nur langsam passieren, das gilt auch für Fahrer im Gegenverkehr!

Bus überholen verboten zum Schutz von Kindern

  • Fall 1: Fahrender Bus schaltet Warnblinklicht ein

In diesem Fall dürfen Sie den Bus nicht überholen! Dieses strikte Überholverbot soll wartende Fahrgäste schützen, insbesondere aber Kinder, die den Bus noch erreichen wollen. Sie könnten in solch einer Situation über die Straße rennen, ohne vorher nach rechts und links zu schauen, heißt es vom Automobilclub Kraftfahrer-Schutz.

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Blinkt der fahrende Bus dagegen rechts, ist das Vorbeifahren, sofern es das Verkehrsgeschehen erlaubt, noch möglich. Allerdings sei trotzdem mit erhöhter Vorsicht und Bremsbereitschaft zu fahren, ergänzt die IHK Hannover.

  • Fall 2: Warnblinklicht an stehendem Bus ist eingeschaltet

Sie dürfen vorbeifahren, aber nur mit ausreichend Abstand und nicht schneller als in Schrittgeschwindigkeit (vier bis sieben km/h). Schritttempo gilt dann auch für den Gegenverkehr auf der anderen Spur, sofern sie nicht baulich - etwa durch eine Leitplanke - abgetrennt ist.

  • Fall 3: Bus steht und blinkt rechts

Steht der Bus mit rechts gesetztem Blinker an der Haltestelle, dürfen andere Fahrzeuge aufmerksam und vorsichtig vorbeifahren - das gilt auch für den Gegenverkehr. Steigen Fahrgäste aus oder ein, darf man in Fahrtrichtung nur im Schritttempo und mit ausreichendem Sicherheitsabstand von etwa zwei Metern vorbei. Ist das gefahrlos nicht möglich, ist hinter dem Bus zu warten.

Besondere Vorsicht ist an Schulbushaltestellen gefragt: Gerade jüngere Kinder können Gefahren nicht richtig einschätzen. Zudem verlassen sie den Bus oft zu mehreren und sind laut ADAC häufig abgelenkt.

So überholen Sie einen Bus richtig

Beim Überholen von Bussen ist Vorsicht geboten: Der ADAC zeigt in diesem Video, wie Sie richtig reagieren, wenn Sie einen blinkenden Bus vor sich haben. © YouTube

Bußgeld und Punkt in Flensburg droht

Sollten Fahrgäste ein- und aussteigen und die Lage dabei unübersichtlich sein, hält man im Zweifel immer lieber an und wartet ab. Schul- und Linienbusse haben Vorrang, wenn sie von einer Haltestelle abfahren. Autofahrer müssen den Bussen das Einfädeln ermöglichen. Allerdings müssen sie das Abfahren rechtzeitig – etwa drei bis fünf Sekunden lang – durch entsprechendes Blinken anzeigen, so der ADAC.

Wer einen fahrenden Schulbus oder Linienbus mit eingeschaltetem Warnblinker überholt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, wie im "Bußgeldkatalog" nachzulesen ist. (dpa/af/ff)

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