Ein Bus schaltet vor Ihnen die Warnblinkanlage ein und fährt in die Haltebucht. Sie sind nicht sicher, ob Sie überholen dürfen? Wann es erlaubt ist und wann Ihnen ein Bußgeld droht.
Fährt ein Bus auf eine Haltestelle zu, blinkt er meist. Entweder rechts - oder er schaltet die Warnblinkanlage ein. Dass nachfolgende Autofahrerinnen und Radfahrer oft nicht wissen, wie sie sich nun zu verhalten haben, führt laut der Prüforganisation Dekra immer wieder zu gefährlichen Situationen.
Deshalb sollte man in der Nähe von Bushaltestellen generell lieber langsamer unterwegs und stets bremsbereit sein, rät Thomas Gut. Es sei jederzeit mit Fußgängern auf der Fahrbahn zu rechnen, sagt der Unfallsachverständige.
In der Straßenverkehrs-Ordnung heißt es sinngemäß: Stehende Busse oder Straßenbahnen darf man generell nur langsam passieren, das gilt auch für Fahrer im Gegenverkehr!
Bus überholen verboten zum Schutz von Kindern
- Fall 1: Fahrender Bus schaltet Warnblinklicht ein - in diesem Fall dürfen Sie den Bus nicht überholen!
Dieses strikte Überholverbot soll wartende Fahrgäste schützen, insbesondere aber Kinder, die den Bus noch erreichen wollen. Sie könnten in solch einer Situation über die Straße rennen, ohne vorher nach rechts und links zu schauen, heißt es vom Automobilclub Kraftfahrer-Schutz. Blinkt der Bus nur rechts, sei trotzdem mit erhöhter Vorsicht und Bremsbereitschaft zu fahren, ergänzt die IHK Hannover.
- Fall 2: Warnblinklicht an stehendem Bus ist eingeschaltet - Sie dürfen vorbeifahren, aber nur mit ausreichend Abstand und nicht schneller als in Schrittgeschwindigkeit (vier bis sieben km/h), auch wenn Sie im Gegenverkehr unterwegs sind.
So überholen Sie einen Bus richtig
Bußgeld und Punkt in Flensburg droht
Sollten Fahrgäste ein- und aussteigen und die Lage dabei unübersichtlich sein, hält man im Zweifel immer lieber an und wartet ab. Schul- und Linienbusse haben Vorrang, wenn sie von einer Haltestelle abfahren. Autofahrer müssen den Bussen das Einfädeln ermöglichen.
Wer einen fahrenden Schulbus oder Linienbus mit eingeschaltetem Warnblinker überholt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, informiert die Seite "Bußgeld 2020". (dpa/af)
Verwendete Quellen:
- dpa
- Bussgeldkatalog.org
- IHK Hannover.
- § 20 der Straßenverkehrs-Ordnung
- ADAC

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