- Strömender Regen, jemand hat eine Reifenpanne am Straßenrand.
- Aber muss man eigentlich in solchen Fällen anhalten und helfen?
Klar, bei einem Unfall müssen Verkehrsteilnehmer anderen helfen. Wer zumutbare Hilfeleistung verweigert, kann mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Aber was ist bei einer Autopanne - gilt das dann auch?
Nein! An einem liegen gebliebenen Verkehrsteilnehmer vorbeizufahren, gilt nicht als unterlassene Hilfeleistung.
Eine Rechtspflicht zum Helfen besteht damit nicht, erläutert die Zeitschrift "ADAC Motorwelt" (2/2020). Doch würde man sich als selbst Betroffener sicherlich auch über Unterstützung freuen, appelliert die Clubzeitschrift des ADAC an die Solidarität. (dpa/kad)
Bei kaltem Wetter können Nebelschwaden, frühe Dunkelheit oder Regen die Sicht beim Autofahren gefährlich einschränken. Zeit für die Autofahrer, zusätzlich die Nebelschlussleuchten anzuschalten.Aber Achtung: Hier gibt die deutsche Straßenverkehrsordnung (StvO) klare Regeln vor.