Fährt ein Räumfahrzeug in die Gegenfahrbahn, muss dessen Fahrer bei einem Unfall die Schuld zugewiesen werden - das vermuten viele, aber die Annahme ist ein Trugschluss.
Autofahrer müssen einem Räumfahrzeug Platz machen - und dabei einkalkulieren, dass es über die Straßenmitte hinausragen kann. Um nicht mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenzustoßen, müssen sie laut Straßenverkehrsordnung weit genug nach rechts ausweichen.
Übersieht der Autofahrer das Fahrzeug oder schätzt die Breite falsch ein, haftet er bei einem Unfall. Darüber informiert der Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt am Main. Er verweist auf ein Urteil des Landgerichts Coburg (Az.: 11 O 780/00). © dpa
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