Autofahrer sollten auch im Sommer auf festes Schuhwerk setzen. Flip-Flops und Co. erhöhen die Unfallgefahr und sogar der Verlust des Versicherungsschutzes droht.
Sommerliches Wetter, dazu ein sommerliches Outfit: Sandalen und Flip-Flops sind beliebte Begleiter an heißen Tagen. Doch auch wenn die Fußbekleidung am Strand oder in der Fußgängerzone eine gute Figur macht, sollten Sie überdenken, ob Sie nicht besser zu festem Schuhwerk wechseln, wenn Sie sich ans Steuer Ihres Autos setzen.
Nur mit festen Schuhen volle Bremswirkung
Kommt es zu einer Verkehrssituation, bei der die volle Bremskraft benötigt wird, haben Sie barfuß oder mit Flip-Flops deutlich schlechtere Karten: Ganz ohne Schuhe ist ein voller Bremsdruck auf das Pedal nicht gewährleistet und die Gefahr des Abrutschens ist gegeben. Zusätzlich sind Verletzungen am Fuß durch die Pedale möglich. Bei den beliebten Flip-Flops kommt außerdem hinzu, dass diese sich leicht zwischen der Pedalerie verfangen können. Gleiches gilt für die hohen Schuhe der Damenwelt: Sie können sich im Fußraum verkanten und so zu brenzligen Situationen führen.
Obwohl das Autofahren mit leichtem Schuhwerk gesetzlich nicht verboten ist, sollte man sich nicht auf der sicheren Seite wähnen: Während die Kfz-Haftpflicht im Falle eines Schadens zur Regulierung verpflichtet ist, kann es passieren, dass eine Vollkaskoversicherung ihre Leistungen zu einem Teil oder im schlechtesten Falle ganz verweigert, wenn zu einem Unfall nachweislich das falsche Schuhwerk beigetragen hat, gibt auch der ADAC zu bedenken.
Risiko: Rechtsprechung
Verursachen Sie barfuß oder mit ungeeignetem Schuhwerk einen Unfall und Ihr Vergehen landet vor Gericht, ist die Rechtsprechung in diesem Fall höchst unterschiedlich. Manche Richter leiten aus dem Gesetzestext eine Pflicht zu festem Schuhwerk ab, andere hingegen sehen darin keine festgeschriebene Regel. Zumindest kann Ihnen ein Bußgeld oder eine Teilhaftung zugeschrieben werden.
Bei Berufskraftfahrern ist die Regelung hingegen klar: In der "Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge" (BGV D29) ist festgeschrieben, dass der Fahrzeugführer stets feste Schuhe bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu tragen hat, genauer: „Den Fuß umschließendes Schuhwerk“. Sollte ein Berufskraftfahrer diese Vorschrift missachten, macht er sich strafbar, sogar, wenn kein konkreter Schadensfall vorliegt.
Um sich und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, sollten Sie – unabhängig von versicherungstechnischen Bedingungen – am besten immer ein Paar feste Schuhe im Auto mitführen, damit Sie während der Fahrt dieses nutzen können. Davor und danach dürfen Sie Ihren Füßen wieder das volle Frischluft-Feeling gönnen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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