Wer mit einem grauen oder rosafarbenen Papierführerschein unterwegs ist, kann im Ausland unter Umständen Probleme bei Verkehrskontrollen bekommen. Teilweise kommt es sogar zu unberechtigten Bußgeldern. Das sollten Reisende beachten.
Inzwischen ist der EU-Führerschein im Scheckkartenformat Standard in Europa. Doch keine Angst: Ein alter grauer oder rosa Führerschein ist natürlich noch gültig. Dennoch kann es im Ausland bei Verkehrskontrollen zuweilen zu Problemen mit den alten Papieren kommen, berichtet die Organisation Geld und Verbraucher (GVI).
Ausgedruckte EU-Führerscheinrichtlinie kann vor Problemen schützen
Teilweise würden sogar Bußgelder verhängt. Diese sind aber unberechtigt, denn in der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen.
Wer also noch mit altem Führerschein fährt, sollte sich vorsorglich einen Textauszug der EU-Richtlinie in der jeweiligen Landessprache für die Auslandsreise mitnehmen, empfiehlt die GVI. Den können Betroffene dann bei Problemen vorzeigen. Die EU-Führerscheinrichtlinie in verschiedenen Sprachen ist online gratis verfügbar auf einem Portal des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union.
Diese Umtauschfristen gelten für den Führerschein
Alle vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine und damit eben auch graue und rosa Dokumente aus Papier, sind noch spätestens bis zum Januar 2033 gültig. Sie müssen aber vorher gestaffelt abhängig vom Geburtsjahr des Inhabers zwischen 2022 und 2033 in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden – hier die Fristen im Überblick.
Für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, ist das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich:
Geburtsjahr | Umtausch bis |
vor 1953 | 19.1.2033 |
1953 - 1958 | 19.1 2022 |
1959 - 1964 | 19.1.2023 |
1965 - 1970 | 19.1.2024 |
1971 oder später | 19.1.2025 |
Für Führerscheine, die ab dem 1.1.1999 ausgestellt worden sind, ist das Ausstellungsjahr maßgeblich:
Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
1999 - 2001 | 19.1.2026 |
2002 - 2004 | 19.1.2027 |
2005 - 2007 | 19.1.2028 |
2008 | 19.1.2029 |
2009 | 19.1.2030 |
2010 | 19.1.2031 |
2011 | 19.1.2032 |
2012 - 18.1.2013 | 19.1.2033 |
Für den Umtausch sind ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein sowie der Personalausweis oder der Reisepass notwendig. Der Umtausch führt nicht zum Verlust einer Fahrerlaubnis. Allerdings werden alte Fahrklassen abgeschafft und in das neue einheitliche EU-System überführt. (mgb/dpa)
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