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2024 bringt einige neue Regelungen und Gesetze, andere stehen noch auf der Kippe oder könnten erst später in Kraft treten. Das sind die wichtigsten Vorhaben im Automobilbereich für das Jahr.
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Die Spritkosten dürften weiterhin steigen, denn zum 1. Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO2-Bepreisung in Kraft.
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Eine Tonne kostet dann 40 statt bisher 30 Euro, beim Spritpreis erwartet der ADAC dadurch eine Teuerung von etwa drei Cent pro Liter Benzin oder Diesel.
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Im Nachbarland Österreich tritt am 1. März 2024 das Maßnahmenpaket gegen Raserei vollständig in Kraft. Dazu zählt die Möglichkeit der Enteignung des Fahrzeugs als Strafe.
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Voraussetzung hierfür ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts.
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Ein genauer Termin steht noch nicht fest, aber Anfang 2024 soll der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten. Er sieht eine Vereinfachung der Vollstreckung von Bußgeldern im jeweils anderen Land vor.
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Die Bagatellgrenze soll 70 Euro in Deutschland und 80 Franken in der Schweiz betragen.
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Ab Juli 2024 muss jedes in Europa neu zugelassene Fahrzeug der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) eine Blackbox, wie man sie von Flugzeugen kennt, verbaut haben.
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Das Gerät zeichnet bei einem Unfall Telemetriedaten fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Aufprall auf.
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Ab 7. Juli 2024 dürfen in der EU nur noch Fahrzeuge verkauft werden, die ...
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... mit intelligenter Geschwindigkeits-, Rückfahr-, Notbrems- und Notfall-Spurhalteassistenz sowie einem Müdigkeits-Warnsystem und der Vorrichtung zum Einbau einer Alkolock-Wegfahrsperre ausgestattet sind.
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Am 31. August 2024 endet die Zulassungsfrist für Neuwagen mit der Abgasnorm 6d, danach gilt die noch einmal angepasste Abgasnorm 6e als Zulassungskriterium.
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Fahrzeuge mit dieser Norm dürfen bis 31. Dezember 2025 neu zugelassen werden.
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Ab 1. Oktober 2024 zählen nur noch solche Reifen als Winterreifen, die mit einem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind.
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Das entsprechende Piktogramm besteht aus einem Berg mit drei Gipfeln und einer Schneeflocke darin. Die Kennzeichnung "M+S" genügt dann nicht mehr.
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Die EU könnte 2024 außerdem beschließen, Seniorinnen und Senioren künftig alle fünf Jahre zum Fahrtauglichkeitscheck zu schicken.
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In manchen europäischen Ländern ist das bereits Praxis und die EU hat sich für 2024 eine Führerschein-Reform vorgenommen.
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Der ADAC spekuliert zudem, dass 2024 der deutschlandweite Einsatz von Kameras kommen könnte, die erfassen, ob Fahrer Handys in der Hand halten.
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Ein solches System sei in Mainz und Trier pilotweise im Einsatz und das Bundesland Rheinland-Pfalz plane bereits eine entsprechende Gesetzesänderung.