• Russlands Fußballmannschaften bleiben auch in nächster Zeit von europäischen und internationalen Wettbewerben ausgeschlossen.
  • Russland hatte es verpasst, rechtzeitig Beschwerde gegen die Suspendierung einzureichen.

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Russische Fußballteams bleiben von der Teilnahme an europäischen und internationalen Wettbewerben ausgeschlossen. Die russische Seite hat die Frist für Beschwerden gegen die Suspendierungen durch den Weltverband FIFA und die Europäische Fußball-Union UEFA verpasst, wie aus einer Entscheidung des Bundesgerichts in Lausanne in der Schweiz hervorgeht. Die Beschwerde hätte bis 13. Januar eingereicht werden müssen, traf in Lausanne aber erst am 10. Februar ein, heißt es darin. Das Bundesgericht veröffentlichte die Entscheidung vom 20. Februar am Donnerstag auf seiner Internetseite.

Bundesgericht war letzte Instanz

Die FIFA und die UEFA hatten die Suspendierung im vergangenen Jahr kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine beschlossen. Der Internationale Sportgerichtshof Cas in Lausanne hatte die Beschlüsse am 25. November bestätigt und die Beschwerden Russlands abgewiesen. Als letzte Instanz kam für die russische Seite das Bundesgericht in Betracht. Durch die zu späte Einreichung der Beschwerde und den Beschluss des Gerichts, die Befassung mit dem Fall deshalb abzulehnen, sind die Suspendierungen nun rechtskräftig. (dpa/ska)

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