Regensburg/München - Einen optischen Vorgeschmack auf den Wahlkampf für die im Februar vorgesehene Bundestagswahl gibt es in Regensburg: Dort hängen bereits erste Wahlplakate.

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In vielen anderen Kommunen soll erst nach dem 11. Dezember plakatiert werden - also nach der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Scholz (SPD) im Bundestag.

Eine zentrale Vorgabe, wie lange im Vorfeld einer Bundestagswahl Parteien plakatieren dürfen, gibt es nach Aussage der Landeswahlleitung nicht. Zuständig für diese Regelung seien die Kommunen. Diese - und auch die Parteien vor Ort - handhaben es teilweise sehr unterschiedlich, wie eine dpa-Nachfrage ergeben hat.

Regensburger Stadtrat mit Drei-Monats-Frist

Der Regensburger Stadtrat hatte laut einer Rathaussprecherin eine Drei-Monats-Frist für das Aufhängen von Wahlplakaten beschlossen - auch angesichts der Tatsache, dass der Wahltermin vor der Vertrauensfrage noch nicht final bestätigt ist.

Seit dem 23. November dürfe in Regensburg entsprechend Wahlwerbung gemacht werden. "Die AfD und das BSW haben zuerst plakatiert", sagte die Stadtsprecherin. Aus der Regensburger CSU hieß es vergangene Woche, die Plakate befänden sich noch im Druck.

Die Regensburger Grünen wollen einer Sprecherin zufolge erst im neuen Jahr mit der Plakatierung beginnen und den Bürgerinnen und Bürgern bis dahin besinnliche Weihnachten ohne Wahlwerbung ermöglichen, wie sie sagte.

Sollte der Termin für die Bundestagswahl verschoben werden, müssten die Plakate grundsätzlich entfernt werden, erläuterte die Stadtsprecherin. Bei einem neuen Wahltermin wären neue Fristen zu beachten und neue Plakatierungsanträge einzureichen.

Kompromiss in München

Auch in München müssen die Parteien nicht warten, bis der Bundespräsident den Wahltermin offiziell festlegt. Hier konnte ein Kompromiss gefunden werden, wie das Kreisverwaltungsreferat mitteilte. Am Tag nachdem Kanzler Scholz die Vertrauensfrage gestellt hat, dürften die Parteien zu plakatieren beginnen.

In der mittelfränkischen Metropole Nürnberg dürften die zur Wahl zugelassenen Parteien, Wählergruppen und unabhängigen Kandidatinnen und Kandidaten ab dem 43. Tag vor dem Wahltag Plakate aufhängen, teilte eine Sprecherin mit. Falls die Bundestagswahl tatsächlich am 23. Februar stattfinde, dürfe mit der Plakatierung am 11. Januar begonnen werden. "Solange der Termin für die Bundestagswahl nicht final bestätigt ist, werden noch keine Genehmigungen für Wahlplakatierung erteilt."

Zwar könnten Parteien bereits jetzt Plakate aufhängen, hieß es, jedoch gebührenpflichtig und an maximal 25 vorgegebenen Standorten für die Dauer von zwei Wochen.

Unterschiedliche Regelungen auch in Landshut und Bamberg

"Wahlplakatwerbung ist in der Stadt Landshut nur auf den stadteigenen Plakatständern gestattet. Die Plakatständer werden in den kommenden Wochen aufgebaut", kündigte ein Sprecher der Stadt Landshut an. "Offiziell wäre die Plakatierung - ausgehend von einer vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - dann ab dem 18. Januar 2025 erlaubt."

Sechs Wochen vor allgemeinen Wahlen benötigten politische Parteien oder zugelassene Wählergemeinschaften in Bamberg keine Sondernutzungs-Erlaubnis der Stadt zur Wahl- oder Stimmenwerbung, sagte ein Sprecher. Die Werbetafeln für die Bundestagswahl am 23. Februar dürften somit innerhalb von sechs Wochen vor dem Wahltermin aufgestellt werden. Außerhalb dieses Zeitraumes wäre jede Werbung im öffentlichen Straßenraum kostenpflichtig und müsste beantragt werden.  © Deutsche Presse-Agentur

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