Unter den Kandidaten der AfD-Landesliste für die Wahl in Thüringen sind offenbar mehrere Polizisten. Das stößt vielfach auf Kritik.
Rund drei Wochen vor der Landtagswahl in Thüringen gibt es eine Kontroverse um die Landesliste der dortigen AfD. Berichten zufolge kandidieren fünf Polizisten für die rechtsnationale Partei. Nach Ansicht des CDU-Sicherheitspolitikers Patrick Sensburg sollte die Verfassungstreue dieser Beamten überprüft werden.
Insbesondere bei einer Nähe zum sogenannten "Flügel" um Thüringens AfD-Landeschef
Der "Flügel" der AfD war Anfang des Jahres vom Bundesamt für Verfassungsschutz zum Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus erklärt worden. Höcke gilt als Gründer und einer der Wortführer des "Flügels".
GdP-Chef: "Faschistische Tendenzen deutlich erkennbar"
Auch der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft (GdP), Oliver Malchow, übt Kritik an Polizisten, die für die Thüringer AfD bei der Landtagswahl kandidieren.
Er habe die Polizisten, die auf der Landesliste der AfD stehen, aufgefordert, sich vom AfD-Landeschef Björn Höcke und seinem rechtsnationalen "Flügel" zu distanzieren, sagte Malchow der "Welt". "Das haben sie nicht getan. Wie sie das mit ihrem Eid vereinbaren wollen, weiß ich nicht."
Es stelle sich die Frage, wie diese Kollegen unter "staatsrechtlichen Gesichtspunkten ihre Arbeit ordentlich machen wollen, denn in der thüringischen AfD sind nun mal faschistische Tendenzen deutlich erkennbar", sagte der Gewerkschaftschef.
Kritik kommt auch aus der SPD. So sagte der Parteivize Ralf Stegner dem "Handelsblatt": "Es untergräbt das Vertrauen in die Organe unseres Rechtsstaates und unserer freiheitlichen Demokratie, wenn die Bürgerinnen und Bürger befürchten müssen, dass Rechtsradikale und Verfassungsfeinde ihnen bewaffnet und in Polizeiuniformen gegenübertreten."
AfD-Mitgliedschaft allein noch kein Vergehen
Im Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer sieht man indes bei einer AfD-Mitgliedschaft von Polizeibeamten keinen Grund für dienstrechtliche Konsequenzen.
Auf Nachfrage der "Welt" erklärte das Ministerium bereits vor einigen Monaten, dass es nicht auf die Zugehörigkeit zu einer Gruppe ankomme, sondern auf das "konkrete Verhalten". Zu einer Mitgliedschaft müssen demnach Aktivitäten hinzukommen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigten. (jwo/dpa)