"Ich werde nicht darüber diskutieren, ob Seenotrettung richtig ist", sagte Carola Rackete kürzlich auf dem Kapitänstag in Bremen. Wie wird die Frage in der Rechtsphilosophie beurteilt? Ein Gespräch über Recht und Gerechtigkeit mit dem Rechtsphilosophen Peter Kasiske von der Universität Augsburg.
Carola Rackete wurde für viele Menschen zur Heldin, als sie in der Nacht zum 29. Juni die Sea-Watch 3 in den Hafen von Lampedusa steuerte - ohne Erlaubnis der italienischen Regierung. Sie widersetzte sich dem Gesetz, um Menschenleben zu retten.
Das Thema Seenotrettung im Mittelmeer begleitet Europa seit Jahren und wird uns noch länger begleiten. Wie sind die Aktionen von Rackete oder Gorden Isler, Einsatzleiter an Bord des Rettungsschiffs Alan Kurdi, aus rechtsphilosophischer Sicht zu betrachten? Ein Experte gibt Antworten.
Herr Prof. Kasiske, ist es okay, gegen geltendes Recht zu verstoßen wenn man dafür Menschenleben rettet?
Prof. Peter Kasiske: Dass Carola Rackete die Schiffsbrüchigen an Bord genommen hat, ist rechtlich und moralisch unproblematisch. Dazu ist sie nach Seerecht sogar verpflichtet.
Das Problem ist: Sie hat diese nach Italien gebracht, obwohl die dortige Regierung das nicht wollte. Und sie ist trotz anders lautender Anweisung in den Hafen eingefahren. Damit hat sie womöglich gegen italienisches Recht verstoßen.
Von einem moralischen Standpunkt kann das durchaus gerechtfertigt sein, weil sie die Geflüchteten retten wollte. Frau Rackete beruft sich dabei auf ihr Gewissen und auf eine moralische Verpflichtung, welche für sie gegenüber dem italienischem Recht vorrangig ist.
Ist das eindeutig und uneingeschränkt gutzuheißen?
Es ist in der Rechtsphilosophie umstritten, wie weit das zulässig ist. Grundsätzlich besteht eine moralische Pflicht zum Rechtsgehorsam. Man geht aber überwiegend davon aus, dass in Einzelfällen auch ziviler Ungehorsam durchaus legitim sein kann.
Inwiefern?
Es kann einem Bürger aus moralischen Gründen erlaubt sein, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Zum Beispiel, weil er dessen Befolgung nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann oder wenn er damit ein politisches Signal setzen möchte, um auf die Änderung von aus seiner Sicht moralisch fragwürdigen Gesetzen hinzuwirken.
Was sagt die aktuelle Forschung in der Rechtsphilosophie zu zivilem Ungehorsam in solchen moralischen Zwickmühlen?
Die moralische Zulässigkeit von zivilem Ungehorsam in Einzelfällen wird weitestgehend anerkannt. Sehr problematisch wird es, wenn ziviler Ungehorsam mit Gewalt insbesondere gegenüber Personen einhergeht.
Klar ist: Wer gegen das Gesetz verstößt, hat die rechtlichen Konsequenzen seines Tuns zu tragen und beispielsweise eine verhängte Strafe in Kauf zu nehmen. Ziviler Ungehorsam kann immer nur moralisch, aber nicht juristisch zu einer Rechtfertigung führen.
Geht es um Humanität oder darum, Gesetze einzuhalten?
Im Endeffekt sind das zwei unterschiedliche Ebenen. Das Recht nimmt keine Rücksicht auf das Gewissen des Einzelnen. Es gilt immer für alle und verlangt auch dann Gehorsam, wenn der Einzelne ein Gesetz für ungerecht oder moralisch falsch hält.
Die andere Ebene ist die der Moral. Individuelle Überzeugungen können dem Einzelnen auftragen, einem Gesetz nicht zu gehorchen, weil es mit diesen Überzeugungen nicht zu vereinbaren ist. Man stellt damit aber nicht die gesamte Rechtsordnung in Frage, sondern nur diese konkrete Norm.
Was ist wichtiger, das Recht oder die Moral?
Man kann nicht sagen, dass die Moral generell einen Vorrang vor dem Recht hat. Sonst könnte jeder die Befolgung des Rechts verweigern, weil er behauptet, das Gesetz entspreche nicht seinen persönlichen moralischen Überzeugungen.
Umgekehrt verlangt das Recht von uns aber auch nicht, die rechtliche Bewertung eines Sachverhalts für moralisch richtig zu befinden. Das Recht verlangt von uns nur, unser Verhalten an seinen Ge- und Verboten auszurichten. Wie wir diese moralisch bewerten, bleibt uns überlassen und ist aus Sicht des Rechts nicht von Interesse.
Kann man abwägen zwischen Recht und Gerechtigkeit?
Das ist letzten Endes eine persönliche Sache. Wenn Sie vom Recht mit Forderungen konfrontiert sind, die Sie mit Ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, ist es Ihre Entscheidung, ob Sie gegen dieses Recht verstoßen und die juristischen Konsequenzen dafür in Kauf nehmen.
Es ist eine Gewissensentscheidung, ob Sie dem Recht folgen oder Ihren moralischen Überzeugungen. Aber auch wenn Sie überzeugt sind, dass Ihr Handeln moralisch richtig ist, macht dies Ihr Handeln nicht rechtmäßig, wenn Sie damit gegen ein Gesetz verstoßen.
Spielen Begriffe wie Recht und Gerechtigkeit in solchen dramatischen Situationen auf See überhaupt eine Rolle?
Für die handelnden Personen, zum Beispiel Frau Rackete, sind in solchen Situationen vor allem die eigenen moralischen Überzeugungen und das eigene Gewissen relevant.
Wenn Sie die Wahl haben, dem Recht zu gehorchen und etwas zu tun was Sie mit Ihrem Gewissen überhaupt nicht vereinbaren können, dann werden Sie sich im Zweifel für Ihr Gewissen entscheiden und gegen das Recht.
Gibt es rechtsphilosophische Argumente gegen das Vorgehen von Carola Rackete und anderen Seenotrettern?
Es gibt sicherlich Positionen, die sagen, wenn die Gesetze eines demokratischen Rechtsstaats wie Italien ordnungsgemäß zustande gekommen sind, dann habe ich auch eine moralische Pflicht, diesen zu gehorchen. Weil immer Anarchie droht, wenn ich die individuelle Moral gegen den Rechtsgehorsam ausspiele. Diese Positionen gibt es, aber die sind eher in der Minderheit.
In unseren westlichen Gesellschaften dürfte die Auffassung dominieren, dass das Gewissen des Einzelnen letztlich die höchste Instanz bleibt. Daher kann ein Handeln im Einzelfall moralisch gerechtfertigt sein, auch wenn es gegen das Gesetz verstößt.
Während der Recherche bin ich auf einen Rechtsphilosophen gestoßen, der keinen Konflikt zwischen Recht und Moral bei Seenotrettern sieht, weil diese Handlanger von Schlepperbanden sein könnten.
Das würde ich so nicht teilen. Aber es ist eine Position, für die man Argumente anführen kann. Es handelt sich um eine moralische bzw. politische Bewertung. Dafür gibt es unterschiedliche Maßstäbe, und deswegen kann man das Handeln von Carola Rackete moralisch ganz unterschiedlich beurteilen.
Der Kollege findet das Handeln von Personen wie Frau Rackete verwerflich, weil sie den Schleppern Vorschub leistet. Auf der anderen Seite macht Carola Rackete nur das, was die Gebote der Humanität von ihr verlangen. Sie folgt ihrem Gewissen - das kann man nur schwer pauschal als moralisch verwerflich verurteilen. Das wäre auch meine Position.
Aus moralischer Sicht habe ich großes Verständnis für diese Frau und ihre Handlungen. Ich sehe allerdings auch, dass sie womöglich in einen Konflikt mit dem italienischen Recht gerät. Ich würde es als einen Fall von zivilem Ungehorsam bezeichnen, in dem sie durchaus moralisch richtig gehandelt hat, sie sich aber auch nicht beschweren kann, wenn sie nach italienischem Recht ordnungsgemäß verurteilt wird.
Eine schwierige Situation in der es kein Richtig und Falsch gibt?
Aus moralischer Sicht und rechtsphilosophischer Sicht: Ja. Es geht immer um eine individuelle Gewissensentscheidung.
Solche Fälle gibt es ja durchaus häufiger. Das hatten wir beispielsweise in Deutschland zur Zeit der Nachrüstung, als Demonstranten die Zufahrten der US-Militärbasen blockiert haben.
Denen war klar, dass sie eine strafbare Nötigung begehen aber das haben sie gezielt in Kauf genommen, um ein politisches Signal zu senden und für ihre moralische Überzeugung einzutreten, dass die Nuklearwaffen aus Deutschland verschwinden müssen.
Die Begriffe Recht und Gerechtigkeit unterscheiden sich also sehr stark.
Gerechtigkeit und Moral lassen sich nicht gegen das Recht ausspielen. Es sind zwei unterschiedliche Ebenen mit bestimmten Berührungspunkten. Aber letztlich hat das Recht in einem demokratischen Rechtsstaat eine andere Dimension als die Moral.
Wenn Moral und Recht völlig identisch wären, könnten wir uns das Recht sparen. Dann könnten wir allein nach unserer Moral urteilen. Das ist aber in einer pluralistischen Gesellschaft keine realistische Annahme.
Verwendete Quellen:
- Interview mit Prof. Dr. Peter Kasiske
- taz.de: Carola Rackete beim Kapitänstag: "Es ist eine Solidaritätskrise"
- Deutschlandfunk Kultur: Diskussion um Seenotrettung: Enden Recht und Moral auf dem Mittelmeer?