Die AfD hat vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht im Streit gegen den Verfassungsschutz erneut einen Befangenheitsantrag gestellt. Das teilte der Vorsitzende des 5. Senats, Gerald Buck, am Montag vor Eröffnung der mündlichen Verhandlung mit. Das Schriftstück sei am Sonntag eingegangen und richte sich gegen den gesamten Senat mit allen einzelnen Mitgliedern. Als Grund nennt die Partei die vor einer Woche abgelehnten rund 470 Beweisanträge der AfD. Daraufhin zog sich der Senat zur Beratung zurück.
Die AfD hatte bereits vor den ersten Verhandlungstagen Mitte März Befangenheitsanträge gestellt. Bislang wurden alle Anträge als unbegründet und zum Teil rechtsmissbräuchlich abgelehnt.
Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig.
Wann es ein Urteil geben wird, ist offen. Derzeit sind Termine bis zu den Sommerferien im Juli angesetzt. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.