- Das Kölner Landgericht hat entschieden, dass Kardinal Rainer Maria Woelki im Rechtsstreit mit der "Bild" persönlich vor Gericht erscheinen muss.
- In dem Verfahren wirft der Erzbischof dem Verlag vor, in einem Online-Bericht falsche Behauptungen aufgestellt zu haben.
- Darin ging es um die Beförderung eines umstrittenen Pfarrers.
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki muss demnächst in einem presserechtlichen Verfahren vor Gericht aussagen. Einen entsprechenden Beweisbeschluss hat das Landgericht Köln am Mittwoch verkündet. Demnach hat die Kammer in dem Klageverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag "die persönliche Einvernahme des Kardinals als Partei angeordnet". Ein Termin dafür stehe noch nicht fest. (AZ: 28 O 293/21)
In dem Verfahren gegen den Verlag und einen Reporter wehrt sich der Kölner Erzbischof Woelki gegen einen Online-Bericht der "Bild"-Zeitung. Darin geht es um die Beförderung eines umstrittenen Pfarrers zum stellvertretenden Düsseldorfer Stadtdechanten im Jahr 2017. Der Pfarrer hatte Jahre zuvor mit einem 16-jährigen Prostituierten Sex gehabt, außerdem gab es Missbrauchsvorwürfe gegen ihn.
Woelki wirft der "Bild" falsche Behauptungen vor
Nach Auffassung Woelkis hatte die Zeitung fälschlicherweise behauptet, dass er bei der Ernennung des Pfarrers dessen Personalakte gekannt und von einer Warnung der Polizei gewusst habe. Woelki hat dazu eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Demnach habe er lediglich von dem Kontakt zu dem Prostituierten und "weiteren Gerüchten" gehört. Der Springer-Verlag hält die Berichterstattung nach Angaben eines Sprechers für rechtlich zulässig.
Das Gericht hatte in dem Prozess bisher Zeugen gehört, so den früheren Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums und die ehemalige Sekretärin von Woelkis Vorgänger als Kölner Erzbischof, Kardinal Joachim Meisner. Die Frau hatte ausgesagt, dass sie schon 2011 mit dem damaligen Weihbischof Woelki über Vorwürfe gegen den Priester geredet habe. Nach der Aussage der Zeugin leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Woelki wegen des Verdachts der falschen eidesstattlichen Versicherung ein. (dpa/ari)
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