• Mehr als 1.200 Anträge auf Versorgungsleistungen wegen Impfschäden sind bislang in Deutschland gestellt worden.
  • Die meisten Anträge wurden in Bayern gestellt.

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Seit Beginn der Corona-Impfkampagne sind bundesweit mindestens 1.200 Anträge auf staatliche Versorgungsleistungen nach möglichen Impfschäden gestellt worden. Die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ) berichtete am Donnerstag nach einer Abfrage von Zahlen aus allen 16 Bundesländern, dass dort bislang 1.219 Anträge eingegangen seien.

Von den eingegangenen Anträgen wurden bisher 54 entschieden und davon wiederum 18 bewilligt, 30 abgelehnt, drei zuständigkeitshalber abgegeben und einer aus sonstigen Gründen erledigt.

Was ist ein Impfschaden?

Zu Einzelfällen und somit der etwaigen Schwere der Schäden oder der Höhe von Entschädigungen machten die Behörden keine Angaben. Der Zeitung zufolge stehen die 1.219 Anträge im Verhältnis zu 155,4 Millionen Impfungen - das entspricht einem Antrag pro 127.500 Impfungen.

Anspruch auf Versorgungsleistungen wegen Impfschäden ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ein Impfschaden ist demnach "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung". Nicht darunter fallen Impfreaktionen wie Kopfschmerzen, Schüttelfrost oder Fieber, die häufig auftreten.

Mehrere Pressesprecher wiesen gegenüber der NOZ darauf hin, dass der Gesundheitszustand nach sechs Monaten maßgeblich für die Entscheidung über die Anträge sei. Zudem sei die Prüfung auf einen Zusammenhang des Gesundheitszustands mit der Impfung sehr umfangreich und zeitaufwendig.

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Meisten Anträge in Bayern gestellt

Die meisten Anträge wurden mit 238 in Bayern gestellt, wovon bislang drei bewilligt wurden. Es folgt Nordrhein-Westfalen mit 188 Anträgen und bisher acht Bewilligungen. 102 Anträge gingen in Niedersachsen ein, dort wurde noch keiner anerkannt, 101 in Berlin bei ebenfalls noch keiner Anerkennung.

Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich auf NOZ-Nachfrage nicht zur Zahl der Anträge äußern. Das für Impfstoffsicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut erklärte in seinem jüngsten Sicherheitsbericht von Ende Dezember: "Nach derzeitigem Kenntnisstand sind schwerwiegende Nebenwirkungen sehr selten und ändern nicht das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe" gegenüber einer Corona-Erkrankung. (afp/msc)

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