• Im Angesicht einer erneuten möglichen Corona-Herbstwelle hat der Bundesrat den Weg für Gegenmaßnahmen freigemacht.
  • Bürgerinnen und Bürger müssen sich unter anderem wieder auf eine Maskenpflicht an mehreren Orten einstellen.
  • Was im Herbst und Winter gelten soll.

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In Deutschland gelten im Herbst und Winter wieder bestimmte Corona-Regeln. Diese hat der Bundesrat am Freitag in Berlin beschlossen. Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück und war vergangene Woche bereits im Bundestag beschlossen worden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht das Land "gut vorbereitet".

Wo kann eine Maskenpflicht gelten?

  • Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen.
  • Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht.
  • In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg.
  • Möglich wird eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Die Länder können dort ab 1. Oktober Maske vorschreiben, müssen dies aber nicht.
  • In Schulen ist ab der 5. Klasse eine Maskenpflicht möglich.

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Gibt es eine Testpflicht?

  • An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können.
  • Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer Maskenpflicht auszunehmen.
  • In Pflegeheimen und Kliniken muss außerdem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

Was ändert sich, wenn sich die Infektionslage verschlimmert?

  • Länder können mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen.
  • Dazu gehören eine Maskenpflicht auch bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind, Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen sowie Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.
Übersicht Corona-Regeln Herbst und Winter 2022/23

Was ändert sich beim Thema Impfen?

  • Geplant ist eine neue bundesweite Impfkampagne. Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind.
  • Bei COVID-19-Erkrankten sollen Medikamente stärker zum Einsatz kommen.
  • Es soll bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben.
  • Heime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern. (dpa/lh)
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