• Eine gesetzliche Maskenpflicht gibt es in Deutschland bereits seit einigen Wochen nicht mehr.
  • Nun fällt diese Corona-Maßnahme auch im Bundestag weg.
  • Künftig müssen die Parlamentarier auch keinen 3G-Nachweis mehr für die Teilnahme an Sitzungen vorweisen.

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Angesichts der gesunkenen Corona-Infektionszahlen fallen auch im Bundestag die Vorsichtsmaßnahmen gegen das Virus. Die Maskenpflicht und der 3G-Nachweis als Voraussetzung für die Teilnahme an Plenar- und Ausschusssitzungen werden zur nächsten Sitzungswoche abgeschafft.

Das teilte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas den Abgeordneten am Donnerstag mit. "Angesichts der derzeitigen Entwicklung der pandemischen Lage habe ich mich nunmehr dazu entschlossen, die Allgemeinverfügung mit Ablauf des 24. April 2022 aufzuheben", heißt es in dem Schreiben.

"Selbstverständlich bleibt es jeder und jedem unbenommen, dennoch weiterhin eine Maske zu tragen. Insbesondere dort, wo es nicht möglich ist, Abstand zu halten, erscheint dies auch weiterhin empfehlenswert", schrieb die SPD-Politikerin weiter.

Auch im Bundestag galten zeitweise strenge Corona-Regeln

Die Abgeordneten könnten Masken und Selbsttests weiter selbst bestellen und über ihr Sachleistungskonto abrechnen. Bis zum 20. Mai 2022 bestehe zudem die Möglichkeit, sich an den von der Bundestagsverwaltung vorgehaltenen Teststrecken testen zu lassen.

Im Bundestag hatte für die 736 Abgeordneten, ihre Mitarbeiter und die Verwaltung des Parlaments zeitweise die 2G-plus-Regel gegolten. Wer nur doppelt geimpft oder genesen war, brauchte einen zusätzlichen negativen Test für den Zutritt zum Plenarsaal oder zu Ausschüssen.

Lediglich Geboosterte oder Genesene mit doppelter Impfung brauchten diesen nicht. Zudem waren FFP2-Masken Vorschrift. Abgeordnete, die weder geimpft noch genesen waren, konnten die Sitzungen nur auf einer bestimmten Tribüne verfolgen. Dort saßen fast nur AfD-Abgeordnete. (dpa/thp)