- Ein Kind in Kroatien starb, nachdem sein Vater es bei hohen Temperaturen im Auto vergessen hatte – kein Einzelfall.
- Die Hitzeentwicklung in geparkten Autos wird oft unterschätzt, nicht selten mit fatalen Folgen.
- Was ist zu tun, wenn Kinder oder Haustiere in einem stehenden Auto in der Sonne entdeckt werden? Welche rechtlichen Aspekte müssen bei der Rettung beachtet werden? ADAC-Vertragsanwalt Florian Schmitt gibt Auskunft.
Anfang Juni starb ein Fünfjähriger in der kroatischen Kleinstadt Knin, nachdem sein Vater ihn bei 28 Grad versehentlich im Auto vergessen hatte. Rettungskräfte konnten dem bewusstlosen Kind nicht mehr helfen.
Leider handelt es sich bei dem kleinen Jungen und seinem Vater, der das Kind offenbar nach einen Anruf im Stress im Auto vergaß, um keinen Einzelfall. Immer wieder wird im Sommer von dramatischen Szenen berichtet. Von Menschen, die Kinder oder Haustiere aus aufgeheizten Autos befreien. Allein in den USA starben in diesem Jahr laut "noheatstroke.org" bereits vier Kinder einen qualvollen Hitzetod im Auto.
Hitzeentwicklung im geparkten Auto in der Sonne
Die extreme Hitzeentwicklung im Innenraum eines Autos scheint dabei häufig unterschätzt zu werden. Sogar bei frühlingshaftem Wetter um die 20 Grad kann die Temperatur eines in der Sonne geparkten Autos nach 30 Minuten auf über 36 Grad steigen.
Bei 29 Grad klettert das Thermometer im Auto nach 30 Minuten auf mehr als 50 Grad. Bei höheren Außentemperaturen drohen sogar Innenraumtemperaturen von 70 Grad. Auch leicht geöffnete Fenster bringen da nur wenig Abkühlung.
Was geschieht im Körper bei Hitze?
Für den Organismus sind sehr hohe Temperaturen eine starke Belastung. Besonders für Kinder, ältere Menschen und Haustiere stellt Hitze eine große Gefahr dar. Bei starker Wärmeeinwirkung ohne Abkühlung droht ein lebensbedrohlicher Hitzschlag. Doch was geschieht eigentlich im Körper, wenn er längere Zeit extremer Hitze ausgesetzt ist?
Zunächst greift die Thermoregulation. Die Blutgefäße weiten sich. Durch Schwitzen soll die Körpertemperatur gesenkt werden. Steigt die Körpertemperatur auf mehr als 40 Grad, wird das Herz-Kreislauf-System gestört.
Durch das vermindert zirkulierende Blut droht ein Volumenmangelschock. Wasser kann sich im Gehirn einlagern, es können sich Hirnödeme bilden. Mögliche Folgen sind Übelkeit, Kopfschmerzen, Erbrechen oder sogar Bewusstlosigkeit und Atemstillstand. Auch Krämpfe oder im schlimmsten Fall ein Multiorganversagen drohen.
Erste Hilfe bei einem Hitzschlag
Bei einem Hitzschlag handelt es sich um eine Notfallsituation. Wird ein Mensch oder ein Tier aus einem überhitzten Auto befreit und zeigt Überhitzungssymptome wie Apathie, Kreislaufprobleme, Erbrechen oder ist sogar bewusstlos, muss umgehend medizinische Hilfe angefordert und erste Hilfe geleistet werden, bis Rettungskräfte vor Ort sind.
- Um die Körpertemperatur zu senken, soll die betroffene Person oder das betroffene Tier umgehend in den Schatten gebracht und sicher gelagert werden.
- Wenn möglich, Nacken, Unterarme, Waden und Stirn kühlen, aber nicht eiskalt.
- Luft zufächeln und Wasser anbieten, wenn die Betroffene Person in der Lage ist, Flüssigkeit aufzunehmen, ohne sich dabei zu verschlucken. Keine eiskalten Getränke reichen.
- Bei Haustieren die Pfoten mit Wasser abkühlen - aber Achtung: Das Wasser darf auch dabei nicht eiskalt sein. Ist das Tier transportfähig, umgehend einen Tierarzt aufsuchen.
Darf bei Gefahr die Autoscheibe einschlagen werden?
Und wie sieht es rechtlich aus? Darf eine Autoscheibe eingeschlagen werden, wenn Mensch oder Tier bei Hitze im Auto eingesperrt sind? Rechtsanwalt Florian Schmitt aus der Mainzer Kanzlei Gräf & Centorbi weiß: "Hier muss zunächst differenziert werden: Geht es dem Kind oder Tier im Auto sichtlich gut und droht ihm - noch - keine Gefahr durch Hitze, wäre das Einschlagen der Scheibe weder erforderlich noch verhältnismäßig. Man würde sich wegen Sachbeschädigung strafbar machen."
Weiter verrät der ADAC-Vertragsanwalt: "Befindet sich das Kind oder Tier jedoch in Lebensgefahr, ist das Einschlagen der Scheibe zu dessen Rettung erforderlich und der Betroffene handelt gerechtfertigt, denn in einem solchen Fall liegt ein Rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB vor. Dann ist der Helfende auch nicht verpflichtet, die am Auto entstandenen Schäden zu ersetzen."
Um etwaige rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, rät der Rechtsanwalt, Zeugen hinzuzuziehen. "Sind keine potentiellen Zeugen zugegen, kann die prekäre Situation des Kindes oder Tieres und dessen Rettung per Smartphone gefilmt werden."
Macht man sich strafbar, wenn man Kinder oder Tiere im Sommer im Auto einschließt?
Wie sieht es umgekehrt aus – ist es strafbar, Kind oder Haustier bei sommerlichen Temperaturen im Auto zurückzulassen? "Lässt man sein Kind im Sommer bei hohen Temperaturen alleine im Auto zurück und bringt es so in Lebensgefahr, macht man sich gegebenenfalls wegen Aussetzung nach § 221 StGB strafbar. Hier wird es in der Regel am Vorsatz fehlen. Das Zurücklassen des Kindes kann jedoch als fahrlässige Körperverletzung gewertet werden."
Weiter erklärt Schmitt: "Lässt man ein Tier bei Hitze im Auto und fügt ihm so erhebliche Schmerzen oder Schäden zu, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und es kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro verhängt werden (§18 TierSchG)."
Wie geht man am besten vor, wenn man ein Kind oder ein Tier im heißen Auto sieht?
Wer auf eine Person oder ein Haustier in einem verschlossenen Auto aufmerksam wird und nicht weiß, was in dieser Situation zu tun ist, sollte laut Rechtsanwalt Schmitt folgendermaßen vorgehen:
- 1. Prüfen, ob das Kind/Tier reagiert, zum Beispiel, indem man an die Scheibe klopft.
- 2. Wenn das Kind/Tier ansprechbar ist, besteht grundsätzlich noch keine akute Lebensgefahr und es sollte versucht werden, den Fahrer des Wagens ausfindig zu machen.
- 3. Es ist wichtig, die Insassen im Auge zu behalten. Sollte sich deren Zustand aufgrund der Hitze verschlechtern, gilt es, schnell zu handeln.
- 4. In einem solchen Fall sollte zunächst der Notruf verständigt werden. Dauert es zu lange, bis Polizei oder Rettungsdienst eintreffen, muss selbst gehandelt werden. Hinweis: Hier besteht sogar die gesetzliche Pflicht zum Helfen. Nach § 323c StGB macht sich nämlich wegen Unterlassener Hilfeleistung strafbar, wer bei Gefahr keine Hilfe leistet, obwohl dies nach den Umständen zumutbar ist. Diese Pflicht besteht nur bei Menschen.
- 5. Nun gilt es, die Autoscheibe einzuschlagen, um die Insassen zu befreien.
Verwendete Quellen:
- Gespräch mit ADAC-Vertragsanwalt Florian Schmitt aus der Kanzlei Gräf & Centorbi