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19.01.2012, 15:21 Uhr

Niedriglohnfalle Minijob - Auf Tariflohn achten

Berlin (dpa/tmn) - Studien der Hans-Böckler-Stiftung legen offen: Neun von zehn Minijobbern bekommen Niedriglöhne. Arbeitnehmer sollten sich vor Annahme eines Minijobs über die tariflich vereinbarten Löhne informieren - denn die können sie verlangen.

Minijobs entwickeln sich zunehmend zur Niedriglohnfalle. Vor allem Frauen und Hartz-IV-Empfänger werden dabei durchweg schlechter bezahlt als andere Beschäftigte. Das ergaben Untersuchungen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung (HBS), die am Donnerstag (19. Januar) in Berlin vorgestellt wurden.

Fast 90 Prozent der Minijobber werden demnach mit Niedriglöhnen abgespeist. Beschäftigte, die gleichzeitig Hartz IV beziehen, verdienen besonders wenig. 58 Prozent der 1,2 Millionen Beschäftigten, die in Deutschland weniger als 5 Euro die Stunde erhielten, arbeiteten in Minijobs.

Vor der Annahme eines Minijobs sollten Arbeitnehmer sich über die tariflich vereinbarten Löhne erkundigen. "Denn Minijobber können den gleichen Tariflohn verlangen wie ein Arbeitnehmer in einer vergleichbaren sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, wenn ein Tarifvertrag vereinbart ist", sagt Helga Nielebock, Leiterin der Rechtsabteilung beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Liegt der mit dem Arbeitgeber vereinbarte Lohn ein Drittel unter dem Tariflohn, sei er sittenwidrig. In so einem Fall könne der Arbeitnehmer den Arbeitgeber verklagen.

Den Tariflohn können Arbeitnehmer leicht über das Internet herausfinden, etwa auf den Tarifinfo-Seiten der Böckler-Stiftung. Gibt es in der Branche keinen Tarifvertrag, müssen Arbeitnehmer recherchieren, wie viel Gehalt in der Branche üblicherweise gezahlt wird. Auch das lässt sich über das Internet herausbekommen, über Seiten wie zum Beispiel "lohnspiegel.de".

Außerdem können sich Berufstätige vor der Annahme eines Minijobs an die Minijob-Zentrale wenden. Auf der Webseite "minijob-zentrale.de" sowie unter der Service-Telefonnummer 0355/290 270 799 bekommen Minijobber Informationen rund um ihre Rechte und Pflichten als Geringverdienende, erläutert Susanne Heinrich von der Minijob-Zentrale.

Im Frühjahr 2011 war den Angaben zufolge jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis in Deutschland ein Minijob bis 400 Euro - insgesamt rund 7,3 Millionen. Minijobber müssen selber keine Steuern und Sozialabgaben abführen, erwerben aber auch keine oder nur geringe Ansprüche an die Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

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