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09.01.2012, 12:21 Uhr

Kein Versicherungsschutz für gefährliche Sex-Praktiken

Hamm (dpa/tmn) - Gefährliche Sexualpraktiken können den Schutz der Haftpflichtversicherung kosten. Das berichtet die Fachzeitschrift "recht und schaden" unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm.

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3 Meinungen zu "Würge-Sex nicht versichert"

  • a0b0c
    Mittwoch, 15.02.2012, 09:32 Uhr
    @lafemme volle zustimmung von mir
  • lafemme
    Freitag, 13.01.2012, 11:05 Uhr
    @maeteli60 den einzigen "primitiven Blödsinn" und "fehlende Achtung" vor dem Anderen entdecke ich in Ihrem unsachlichen und diskriminierenden Kommentar. Es wäre angenehm, wenn Sie sich in Ihrem Kommentar an vorgegebene Fakten halten und nicht Ihre eigenen Themen in den Text hinein projizieren würden. zum Thema: Ich finde die Entscheidung des Gerichts richtig. Es kann von der Gemeinschaft nicht erwartet werden, dass sie ein derartiges, sehr bewusst eingegangenes hohes Risiko mit trägt. Der für meine Meinung entscheidende Faktor ist das einvernehmliche "bis zur Bewusstlosigkeit". Auch wenn der Mann seine Partnerin nicht bewusst schädigen wollte, so begab er sich sehr fahrlässig, weil offensichtlich ohne ausreichende Erfahrung und Sachkenntnis, in eine sehr gefährliche Situation. Man muss dazu kein Mediziner sein um das einschätzen zu können. Das Selbe gilt m.e. für die Schadenersatzforderung der Partnerin. Es gehört für mich zur Mündigkeit, dass man die Konsequenzen seiner Entscheidungen dann auch trägt.
  • maeteli60
    Dienstag, 10.01.2012, 16:23 Uhr
    Währe toll wenn wir Prämienzahler so einen primitiven Blödsinn auch noch mitbezahlen müssten!Wo bleibt da die Achtung von meinem Partner! Zuerst würgen und nachher wie Abfall wegwerfen , zur nächsten hüpfen und die gleiche Schweinerei wieder von vorne beginnen!Bitte begib dich in Ärztliche Behandlung bevor du Stirbst!!
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