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28.11.2011, 17:03 Uhr

Brand durch Kerzen: Versicherung kann Leistung kürzen

Mainz (dpa/tmn) - Kerzen am Adventskranz oder Weihnachtsbaum sollten nie unbeaufsichtigt brennen. Denn die Versicherung könne die Leistung kürzen, falls ein Brand aus grober Fahrlässigkeit entsteht, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz.

Wer seine Wohnung zeitweise verlässt, ohne die Kerzen zu löschen, bekommt nicht den vollen Schaden erstattet, wenn ein Feuer ausbricht. Bis vor wenigen Jahren zahlte die Versicherung sogar gar nicht, wenn ein Brand durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, wie die Verbraucherschützer erklären.

Mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) von 2008 erstattet die Versicherung nun zwar im Brandfall, könne die Summe aber je nach Schwere der Schuld des Verursachers kürzen.

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6 Meinungen zu "Wenn der Christbaum brennt"

  • sagitta68
    Montag, 12.12.2011, 17:50 Uhr
    ......dann kann man das Licht im Haus ausmachen und Strom sparen
  • TriTra
    Dienstag, 29.11.2011, 14:38 Uhr
    schieber1 "....Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb man in der jetzigen Zeit noch offenes Feuer braucht...." --------------------------------------------- Warum in der jetzigen Zeit? Gerade in der jetzigen, stressigen Zeit, find' ich es richtig genial vorm offenen Kamin zu sitzen. Und schon immer benutze ich echte Kerzen am Baum und am Advenzkranz... Keine künstliche Kerze schafft es soviel Gemütlichkeit und Ruhe und Schönes auszustrahlen wie eine echte Kerze, bzw. eine echte Flamme... Wenn man Verantwortungsvoll und aufmerksam damit umgeht, halte ich es weniger gefährlich als defekte Lichterketten, durch die können nämlich ebenso Brände ausgelöst werden oder Leuten durch Stromschläge zu Schaden kommen.... In diesem Sinne allen eine schöne Vorweihnachtszeit =)
  • musik789
    Dienstag, 29.11.2011, 14:15 Uhr
    Wenn der Christbaum brennt ...das riecht immer so schön.
  • Hamburguesa
    Dienstag, 29.11.2011, 09:37 Uhr
    Versicherungen versuchen IMMER sich um jedwede Zahlung zu drücken. Selbst wenn der Schaden eindeutig zu zahlen ist. Wie oft müssen sich erst Fernsehsendungen (z.B. Markt) einmischen, bevor die Verbrecher in Nadelstreifen zur Vernunft kommen. Kerzen sollte man allerdings definitiv nie unbeaufsichtigt lassen. Das ist in der Tat grob fahrlässig.
  • schieber1
    Dienstag, 29.11.2011, 08:35 Uhr
    Brennt der Adventskranz, so ist Adventszeit, brennt der Weihnachstbaum so ist eben Weihnachten. Es war schon immer so und es wird auch immer so sein, wer mit offenen Licht an Nadelgehölz zündelt, der muß mit Schaden rechnen. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb man in der jetzigen Zeit noch offenes Feuer braucht.
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