Berechnung der Entfernungspauschale wird einfacher
Die Berechnung der Entfernungspauschale wird im kommenden Jahr einfacher. Bislang müssen Arbeitnehmer umfangreiche Aufzeichnungen erstellen, wenn sie abwechselnd mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem eigenen Auto zur Arbeit fahren. Dieser Nachweis entfällt aber ab dem 1. Januar 2012, wie der Bund der Steuerzahler in Berlin mitteilt. Nur, wenn die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel höher sind als die Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr, ist nach wie vor ein Nachweis erforderlich.
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Der Countdown zur EURO 2012 läuft...

