Zur mobilen Ansicht wechseln

24.01.2012, 16:21 Uhr

Gewalttätige Mieter riskieren fristlose Kündigung

Frankfurt/Main (dpa) - Ein pflegebedürftiger Rentner griff seinen Betreuer an - und erhielt dafür vom Vermieter eine fristlose Kündigung. Das war auch rechtens, wie jetzt aus einem Urteil hervorgeht.

Wenn Mieter gewalttätig werden, riskieren sie, dass ihnen die Wohnung fristlos gekündigt wird. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter bestätigten damit, dass einem 72-jährigen zu Recht gekündigt wurde und gaben der Räumungsklage seines Vermieters statt (Aktenzeichen: 33 C 3176/11-93).

Der auf einen Pflegedienst angewiesene Mieter hatte einen Betreuer mit einem großen Messer angegriffen und verletzt. Nachdem der Vermieter davon erfahren hatte, kündigte er dem Mann fristlos. Bereits zuvor sei es im Treppenhaus zu Auseinandersetzungen gekommen, bei denen der Mieter andere Hausbewohner beleidigt habe, führte er an. Wenn die anderen Mieter vor Übergriffen geschützt werden sollten, könne das Mietverhältnis nicht aufrechterhalten werden.

Das Gericht bestätigte diese Auffassung. Beleidigungen anderer Hausbewohner seien aufgrund der geistigen Altersschwäche des Mieters noch hinzunehmen. "Ein tätlicher Angriff mittels einer Waffe auf einen anderen Mieter ist jedoch unbedingt zu vermeiden", so die Amtsrichterin. Nachdem der Mann sogar das Pflegepersonal angegriffen habe, müsse jederzeit mit weiteren Übergriffen gerechnet werden.

0 Sterne - basierend auf 0 Bewertungen
Zur Übersicht: Finanzen

Bisher wurde hierzu noch keine Meinung abgegeben. Aber Sie haben doch bestimmt eine!

Viele Firmen setzen auf einprägsame Slogans in der Werbung. Quiz

Machen Sie unser Quiz und testen Sie Ihr Werbewissen! >

Alle Specials im Überblick
EM-Ball 2012

Der Countdown zur EURO 2012 läuft...

Facebook

Börsenstart verläuft nicht so glanzvoll wie erhofft. >

Griechenlandfahne

Merkel vs. Athen: Weiterhin Verwirrung um Euro-Referendum. >

Swiss Re

Der Rückversicherer startet sehr erfolgreich ins Jahr 2012. >


Internet Made in Germany 1&1 unterstützt Unicef

Sie lesen gerade: Kündigung bei Gewalt rechtens. Vermieter muss aggressiven Hausbewohner nicht dulden.