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25.07.2012, 13:21 Uhr

Schutz vor Abofallen: Button-Lösung gilt ab dem 1. August

Düsseldorf (dpa/tmn) - Einmal zuviel auf "Weiter" geklickt und plötzlich ein zweijähriges Abonnement abgeschlossen - das soll Verbrauchern im Netz nicht mehr passieren. Ab dem 1. August sind die Anbieter zu einer aussagekräftigen Schaltfläche verpflichtet.

Onlinehändler müssen eindeutig kennzeichnen, wenn ein Mausklick für Nutzer Kosten verursacht. Mit dem 1. August tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft: die sogenannte Button-Lösung. "Die Hoffnung ist, dass Internetnutzer damit nicht mehr unwissend kostenpflichtige Abos eingehen oder Verträge abschließen", sagt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Nach der neuen Regelung muss die Schaltfläche zum Bestätigen eines Einkaufs künftig eindeutig und gut lesbar beschriftet sein: Erlaubt sind nach Angaben des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) zum Beispiel "Kaufen", "Zahlungspflichtig bestellen" oder "Einkauf abschließen". Formulierungen wie "Weiter", "Anmelden" oder "Bestellen" reichen dagegen nicht aus.

Ist das nicht der Fall, kommt kein Kaufvertrag zustande, erklärt Verbraucherschützer Bradler: "Der Händler muss im Zweifelfall nachweisen können, dass er die gesetzlichen Verpflichtungen umgesetzt hat." Außerdem muss er den Käufer vor dem Vertragsabschluss noch einmal umfassend über alle Details der Bestellung informieren - darunter auch der Preis inklusive Versandkosten, eventuelle Abogebühren und der genaue Umfang der gelieferten Ware oder Dienstleistung.

Die Button-Lösung ist ab dem 1. August Pflicht für alle Anbieter, die ihren Sitz in Deutschland haben oder ihr Angebot aus dem Ausland auch auf deutsche Kunden richten. Setzt ein Händler die Vorgabe nicht sofort um, ist das aber nicht unbedingt ein Hinweis auf mangelnde Vertrauenswürdigkeit, findet Bradler: "Auch ein seriöser Anbieter kann das mal verschlafen." Gar nicht daran halten müssen sich Privatverkäufer, die Plattformen wie Ebay benutzen: Das Gesetz gilt nur für Gewerbetreibende.

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6 Meinungen zu "Schutz vor Abofallen im Web"

  • gerhM
    Donnerstag, 26.07.2012, 11:31 Uhr
    Er meint sicher die Arbeitsplätze wie z.B beim Bayerischen Inkassodienst BID in Coburg und bei der Anwaltskanzlei Hörnlein&Feyler
  • Acerado
    Mittwoch, 25.07.2012, 17:19 Uhr
    @zaytgayst: Wie bitte? Was bedeutet diese Aussage? Wird hier dafür plädiert, weiterhin Geschäfte zu erleichtern, die der "Kunde" nicht wollte? Wollen wir auch Diebstahl gut heißen, weil die Beklauten dann die Wirtschaft ankurbeln, indem sie sich Ersatz für das Entwendete beschaffen? Nein, da wollte einfach mal wieder jemand mitreden, der nichts zu sagen hat und dabei ist eben nur Senf heraus gekommen.
  • outlawhoch2
    Mittwoch, 25.07.2012, 17:17 Uhr
    Gilt das auch dann für's Bundeskanzleramt?
  • gerhM
    Mittwoch, 25.07.2012, 16:23 Uhr
    Das wird die Abzocker von 1&1 und web.de einen Teufel scheren
  • zaytgayst
    Mittwoch, 25.07.2012, 16:00 Uhr
    Diese Regelung kostet jede Menge Arbeitsplätze ...
  • Lior
    Mittwoch, 25.07.2012, 15:54 Uhr
    oooch, mir tun jetzt schon die armen inkassobüros sooooo leid, die werden also zukünftig viel weniger einnehmen. keine häuser und porsches mehr für inkassoanwälte auf kosten gutgläubiger inetuser. und vielleicht verschwindet sogar die ganze zunft?
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