Bußgeldkatalog: Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
Wer auf die Autobahn auffährt, für den gilt: Der fließende Verkehr hat Vorrang. Zwar wechseln Autofahrer auf der Hauptfahrbahn oftmals die Spur, um das Auffahren zu erleichtern - verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht. Im Zweifel muss der Auffahrende sogar am Ende der Beschleunigungsspur anhalten. Wer dem fließenden Verkehr die Vorfahrt nimmt, wird mit einer Geldstrafe von 75 Euro und drei Punkten in Flensburg bestraft.
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
| Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Hinweis |
| Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung (auch der Versuch ist strafbar) auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen | - | 7 | 1 Monat | Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis fünf Jahre |
| desgleichen in Ein- und Ausfahrten | 75 Euro | 4 | - | - |
| desgleichen auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen | 130 Euro | 4 | - | - |
| desgleichen auf der durchgehenden Fahrbahn | 200 Euro | 4 | 1 Monat | - |
| Wenden im Tunnel | 40 Euro | 1 | - | - |
| Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt | 75 Euro | 2 | - | - |
| Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeuges über die nächstliegende Ausfahrt hinaus oder beim Abschleppen auf die Autobahn eingefahren | 20 Euro | - | - | - |
| Nicht möglichst weit rechts gefahren, obwohl dies möglich gewesen wäre (mit Gefährdung) | 40 Euro | 1 | - | - |
| Benutzung mit einem bauartbedingt nicht zulässigen Fahrzeug (Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h oder Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten) | 20 Euro | 1 | - | - |
| Unzulässiges Halten | 30 Euro | 1 | - | - |
| Unzulässiges Parken | 70 Euro | 2 | - | - |
| Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen | 25 Euro | - | - | - |
| Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 75 Euro | 3 | - | - |
| Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen mit Sachbeschädigung | 60 Euro | 3 | 1 Monat | Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis fünf Jahre |
| Bei stockendem Verkehr keine Mittelgasse für Polizei oder Rettungsfahrzeuge gebildet | 20 Euro | - | - | - |
| Beim Einfahren Vorfahrt des fließenden Verkehrs nicht beachtet | 75 Euro | 3 | - | - |
Hier geht's zurück zur Übersicht
- Neuwagen Angebote
- Routenplaner
- Bußgeldkatalog
- Autokredit
- Jahreswagen
- Mitfahrgelegenheit
zu Auto
Der Countdown zur EURO 2012 läuft...

