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Bußgeldkatalog: Überholen

Überholen ist generell nur erlaubt, wenn man übersehen kann, dass der Gegenverkehr während des ganzen Überholvorgangs nicht behindert wird.

Bei unklarer Verkehrslage ist das Überholen auch dann verboten, wenn kein Verkehrszeichen explizit darauf hinweist.

Rechtzeitiges Blinken ist dabei genauso unerlässlich wie ein Blick in den Spiegel und über die Schulter, um Autos im "toten Winkel" nicht zu übersehen.

Überholen

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Überholen trotz Verbot 40 Euro 1 - -
dergleichen mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125 Euro 4 1 Monat -
Innerorts rechts überholt 30 Euro - - -
Innerorts rechts überholt (mit Sachbeschädigung) 35 Euro - - -
Außerorts rechts überholt 100 Euro 3 - -
Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein 80 Euro 1 - -
Überholen mit zu wenig Seitenabstand 30 Euro 1 - -
Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet 10 Euro - - -
Beim Überholtwerden das Tempo erhöht 30 Euro - - -
Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht 10 Euro - - -
Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen 25 Euro - - -
Überholen bei unklarer Verkehrslage 100 Euro 3 - -
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot 150 Euro 4 - -
dergleichen mit Gefährdung 250 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis fünf Jahre
dergleichen mit Sachbeschädigung 300 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis fünf Jahre
Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet 40 Euro 2 - -
Überholen am Fußgängerüberweg oder dort das Vorrecht der Fußgänger missachtet 50 Euro 4 - -
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10 Euro - - -

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