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24.07.2012, 12:53 Uhr

So skurril können Verkehrsregeln sein

(cfl/mac) - Wer sich mit seinem eigenen Auto auf den Weg in den Sommerurlaub macht, kann böse Überraschungen erleben. Selbst im gemeinsamen EU-Raum gelten für die Bürger nicht die gleichen Regeln. Wir haben skurrile Beispiele von Verkehrsvorschriften aus aller Welt zusammengetragen.

In Frankreich müssen alle Kraftfahrzeugführer ab dem 1. Juli einen Alkohol-Schnelltest mit sich führen. Außerdem besteht dort die Pflicht, eine Warnweste dabei zu haben. In anderen Ländern ist ein Feuerlöscher vorgeschrieben oder die Verkehrsteilnehmer müssen auch bei Tag mit eingeschaltetem Licht fahren. Diese mehr oder weniger nachvollziehbaren Gesetze sind jedoch geradezu normal und alltäglich, wenn sie sich mit folgenden Absurditäten messen.

Widersprüchliches am Zebrastreifen

In Peking gibt es wie in vielen anderen Städten Zebrastreifen. Doch entgegen der Gepflogenheit in anderen Metropolen dürfen die Autofahrer in der chinesischen Hauptstadt nicht an den Markierungen anhalten, sonst riskieren sie laut Medienberichten, wie in Artikel 40 der örtlichen Verkehrsvorschriften beschrieben, ein Bußgeld von fünf Yuan (rund 0,65 Euro).

Im asiatischen Stadtstaat Singapur halten motorisierte Verkehrsteilnehmer zwar für Fußgänger, aber dort dürfen Zweibeiner nicht einfach so über die Straße laufen. Wer im Umkreis von 50 Metern eines Zebrasteifens einen Boulevard oder eine Gasse kreuzt, riskiert ein Bußgeld. Also heißt es dort: Immer direkt über die aufgemalten Straßenbalken gehen.

Vietnamesischer Führerschein

Europäische Touristen werden wohl selten in die Verlegenheit kommen, in Vietnam selbst ein Auto zu fahren. Das ist auch besser so, denn in dem Land nützt es nichts, eine internationale Fahrerlaubnis zu besitzen. Stattdessen müssen auch Ausländer einen vietnamesischen Führerschein bei Kontrollen vorzeigen, wenn auch einen zeitlich befristeten.

Wer ohne erwischt wird, dessen Fahrzeug kann bis zu 90 Tage beschlagnahmt werden. Außerdem kann der Fahrer bis zu drei Jahre Gefängnis aufgebrummt bekommen. Sollte ein Unfall dazukommen, können es auch zehn Jahre Haftstrafe werden.

Südafrikanische Tiere

K53 der südafrikanischen "Rules Of The Road" lautet: "Der Fahrer eines Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße muss dieses Fahrzeug stoppen ... , wenn ihn dazu eine Person auffordert oder ihm ein Signal gibt, die ein Rind, Pferd, Esel, Schaf, Ziege, Schwein oder Strauß über die Straße führt oder fährt."

Also aufgepasst bei Tieren auf südafrikanischen Straßen. Das kann teuer werden, bei Missachtung droht laut Medienberichten eine Strafe von bis zu umgerechnet 400 Euro.

Fußgänger nicht bespritzen

Japan geht offenbar im Straßenverkehr sehr vorsichtig mit seinen Fußgängern um. Japanische Fahrschüler lernen deswegen verstärkt, die Zweibeiner unter den Verkehrsteilnehmern nicht zu gefährden. Unter Strafe ist es außerdem untersagt, Menschen mit Matsch oder Wasser zu bespritzen.

Einbahnstraßen in Bangkok

Das ist total abgedreht: In der thailändischen Hauptstadt führen Einbahnstraße je nach Tageszeit in unterschiedliche Richtungen. So will die Stadtverwaltung das Verkehrschaos in den Griff bekommen. Aber damit nicht genug. Aus dem selben Grund können auf einmal Spuren für den Normalverkehr zu Busspuren werden. Es ist auch denkbar, dass auf Bangkoker Straßen zeitweise mehrere Spuren in eine Richtung führen, während es 180 Grad entgegengesetzt nur eine Autoschlange gibt. Dazu kommt, dass solche Experimente wohl auf nur wenige Monate beschränkt sein können. Wer sich also auf den Verkehr in Bangkok einlässt, muss extrem flexibel sein.

Auto-Telefonieren in Großbritannien

Handys am Ohr sind für Autofahrer ziemlich überall verboten. Aber im Vereinigten Königreich ist vieles etwas anders: Hier gibt es drastische Bußgelder. Wer mit aktivem Mobiltelefon im Straßenverkehr erwischt wird, zahlt 60 Pfund (rund 77 Euro). Hin und wieder landen Fälle auch schon mal vor Gericht. Dann kann neben einem Fahrverbot ebenso eine Strafe von umgerechnet 1.280 Euro anfallen. Für Lkw-Fahrer oder Busfahrer können es bis zu 3.200 Euro werden.

Parken in Großbritannien

Nicht nur bei Handy-Strafen sind die Briten etwas anders. Ein Lieblingsthema für den britischen Gesetzgeber ist offensichtlich das Abstellen von Fahrzeugen. Alleine fürs Parken gibt es in Großbritannien über 90 Regeln. Sind etwa am Straßenrand zwei durchgezogene gelbe Linien mit Endpunkten zum Bürgersteig zu sehen, darf dort generell nicht geparkt werden. Aber dazu kann es unter Umständen jahreszeitliche Abweichungen geben. Bei nur einem gelben Strich dürfen Verkehrsteilnehmer jedoch zu bestimmten Tageszeiten parken.

Eine andere Regel sieht vor, dass auf gekennzeichneten Flächen nur Autos mit bestimmten Motoren parken dürfen. Die komplizierten Vorschriften sind zudem noch von Distrikt zu Distrikt unterschiedlich. Das ändert jedoch nichts daran, dass Ordnungshüter Bußgelder von bis zu umgerechnet 100 Euro verhängen können.

Nacktfahren in Deutschland

Mit einer abschließenden Kuriosität kehren wir nach Deutschland zurück. Durch eine Gesetzeslücke ist es offenbar legal, ohne Bekleidung in einem Auto durch die Gegend zu fahren. Wer aber aussteigt und sich unbekleidet in der Öffentlichkeit zeigt, läuft Gefahr die Allgemeinheit zu belästigen (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz) und im Fall eines männlichen Nacktfahrers als Exhibitionist (§ 183 Strafgesetzbuch) verhaftet zu werden. Männliche Flitzer können zu einer Geldbuße oder einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt werden. Wer aber in einem baulich geschlossenen Auto - kein Cabrio - bleibt, hat demnach nichts zu befürchten.

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73 Meinungen zu "Verkehrsregeln aus Absurdistan"

  • rodeos
    Dienstag, 21.05.2013, 14:55 Uhr
    Dieser Artikel ist ein alter Hut, bereits vor einem Jahr erschienen! Man achte mal oben auf das Datum! In der Zwischenzeit hat Frankreich bereits diesen Blödsinn mit dem Alkoholtester wieder abgeschafft!
  • devilfriend
    Samstag, 30.03.2013, 10:07 Uhr
    ... und wenn man nicht mehr geradeausgehen kann, sollte man besser fahren!
  • Biber
    Freitag, 29.03.2013, 10:47 Uhr
    Und wie ist das eigentlich, wenn der Zustand des Fahrers das erfordert ? "Herr Richter, bei 1,6 Promille MUSSTE ich doch die Füße zu Hilfe nehmen !"
  • devilfriend
    Donnerstag, 28.03.2013, 14:22 Uhr
    § 23 Absatz 3 der deutschen Straßenverkehrsordnung lautet: "Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert." D.h.: Wenn der Straßenzustand in Ordnung ist, also nicht erforderlich macht, die Füße von den Fußrasten zu nehmen, dürfen Zweiradfahrer nicht ohne weiteres anhalten. Sie müssen bis an ihr Lebensende weiter fahren, vor einer roten Ampel oder bei bevorrechtigtem Querverkehr geschickt auf zwei Rädern balancieren, oder sich eine Stelle suchen, wo der Straßenzustand in diesem Sinne nicht in Ordnung ist. Oder bezeichnet man rote Ampeln oder Querverkehr als "Straßenzustand"?
  • Biber
    Donnerstag, 28.03.2013, 13:09 Uhr
    Nicht nur anderwo ist Absurdistan ! In Freiburg gilt in der Innenstadt ein generelles Fahrradparkverbot. Da das juristisch laut Strassenverkehrsordnung nicht zulässig ist (diesbezüglich mussten sich auch schon Bielefeld und Lüneburg belehren lassen) hat man das hier übers Baurecht getrickst. Logischerweise gibt es dafür auch keine offiziellen Verkehrszeichen, also hat man kleine Tafeln mit Text möglichst unsichtbar (das Abschleppen bringt schliesslich Geld in die Stadtkasse!) angebracht, die natürlich niemandem auffallen. Ich musste mich diesbezüglich belehren lassen, "das hätte ja oft genug in der Zeitung gestanden" Interessante Argumentation ! Muß jeder Freiburg-Besucher stets alle einheimischen Zeitungen vor dem Besuch der Stadt gelesen haben ? Aber würde natürlich enorm viel Geld bringen, wenn das Schule machen würde. Zum Beispiel so: Zeitungsmeldung "Die Habsburger Straße ist ab dem x. x. Einbahnstraße stadtauswärts"
  • Rubberduck
    Freitag, 27.07.2012, 11:38 Uhr
    "... Warum werden Männer für etwas bestraft, was Frauen straflos ausüben dürfen ..." ------------------------------------------------------- Weil der (durch das VerfG auch abgesegnete) §183 StGB in Absatz 1 NUR Männer benennt. (§ 183 "Exhibitionistische Handlungen" (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Aber... Die Frauen sind keineswegs "fein raus"... denn die kann man(n) sowohl über den Absatz 4 (...gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung ...) wie aber auch §183a"Erregung öffentlichen Ärgernisses" bei gleicher Strafbewehrung dran kriegen. Die Selbstverständlichkeit, mit der zB. Frau Schäfer der Öffentlichkeit an- und ausdauernd ihre "Euter" unter die Nase hält, ist durchaus nicht nur in London mit dem Risiko der Verhaftung (zur Personalienfeststellung) behaftet. Allerdings: wo kein Kläger, da auch kein Richter. Für beide Geschlechter ist auch der Vorschlaghammer §§ 174 und 176 StGB durchaus nicht unmöglich.
  • Banause
    Freitag, 27.07.2012, 09:04 Uhr
    Interessant finde ich, dass Frauen beim Nacktfahren in Deutschland mal wieder mehr Rechte haben als Männer. Wo bleibt nur die Gleichberechtigung..... Warum werden Männer für etwas bestraft, was Frauen straflos ausüben dürfen?
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